Geplantes EU-Einheitspatent nimmt weitere Hürde
Der EU-Rat hat das Konzept der EU-Kommission für ein abgespecktes Gemeinschaftspatent in 25 Mitgliedsstaaten befürwortet. Die Zustimmung des EU-Parlaments und die Schaffung einer Patentgerichtsbarkeit stehen noch aus.
Die zuständigen europäischen Minister haben das Konzept der EU-Kommission für ein abgespecktes Gemeinschaftspatent in 25 Mitgliedsstaaten befürwortet. In einer Sondersitzung beschloss dazu der EU-Wettbewerbsrat am heutigen Montag in Luxemburg eine "allgemeine Ausrichtung" auf die beiden Vorschläge zur Umsetzung des Einheitspatents und zur Sprachregelung. Schon im März hatten die beteiligten Regierungsvertreter prinzipiell grünes Licht für die "verstärkte Zusammenarbeit" bei dem geplanten neuen übergreifenden EU-Schutzrecht gegeben. Dieses Verfahren ist nötig, da sich Italien und Spanien aus sprachpolitischen Gründen vehement gegen das Gemeinschaftspatent aussprachen und eine Einigung im gesamten EU-Rat verhinderten.
Zugleich verständigte sich der Rat über Kriterien für die Patentgebühren und deren Verteilung auf die Mitgliedstaaten. Die Zustimmung des EU-Parlaments und die Schaffung einer gemeinsamen Patentgerichtsbarkeit stehen noch aus. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte kürzlich ein Gutachten vorgelegt, demzufolge das ursprünglich im Raum stehende Übereinkommen zur Schaffung eines EU-Patentgerichts nicht mit dem Unionsrecht vereinbar gewesen wäre. Die Kommission hat deswegen in einem Arbeitspapier eine Streitinstanz ins Spiel gebracht, die nur den teilnehmenden Mitgliedstaaten offen stünde. Diese wären damit verpflichtet, den Vorrang des EU-Rechts und die Rolle des EuGH als letzte Auslegungsinstanz zu respektieren.
Der Plan sieht vor, das Interessenten sowie Inhaber bereits in EU-Ländern gültiger Patente künftig einen einheitlichen gewerblichen Rechtsschutz für das Hoheitsgebiet von 25 Mitgliedsstaaten beim Europäischen Patentamt (EPA) beantragen können. EU-Patente würden dann in den drei Amtssprachen der Münchner Behörde Englisch, Französisch oder Deutsch erteilt. Im Anschluss müssten die konkreten Ansprüche in die beiden anderen offiziellen Sprachen des EPA übersetzt werden. Befürworter dieses Vorgehens erhoffen sich davon sinkende Kosten, da die Ansprüche für Verdolmetschungen derzeit deutlich höher lägen. Gegner warnen dagegen, dass ein Gemeinschaftspatent und die damit einmal verknüpfte Patentgerichtsbarkeit in Europa eine Hintertür zur Legalisierung von Softwarepatenten öffnen könne. (vbr)