Irische Zeitungsverleger wollen Lizenzgebühr für Verlinkungen
Der Verband "National Newspapers of Ireland" verlangt über eine Verwertungsgesellschaft unter anderem von einer Hilfsorganisation 300 Euro für einen Link auf eigene Angebote, meldet ein Dubliner Anwaltsbüro.
Irische Zeitungsverleger suchen neue Einnahmequellen im Internet. Der Verband "National Newspapers of Ireland" (NNI) verlangt über eine Verwertungsgesellschaft unter anderem von der britischen Hilfsorganisation Women's Aid Lizenzgebühren für Online-Verweise auf Artikel aus angeschlossenen Presseorganen, meldet das Dubliner Anwaltsbüro McGarr. Von der von ihm vertretenen Hilfsorganisation habe NNI 300 Euro für bis zu fünf Links gefordert. 11 bis 15 Verweise sollten mit 700 Euro kosten, bis zu 50 mit 1350 Euro. Darüber hinaus sollen die Beträge einzeln aushandelbar sein.
NNI gehören 15 nationale Blätter an, darunter die Irish Times, der Irish Examiner, der Irish Independent und der Evening Herald. Dazu kommen diverse regionale Titel. Als Forderer tritt die Gesellschaft Newspaper Licensing Ireland auf, die im Namen der NNI agiert.
Die Lizenzgesellschaft und der Verband hatten in Eingaben (PDF-Datei) an ein Komitee des Arbeits- und Innovationsministeriums zur Copyright-Evaluation bereits im Juli betont, dass Links auf geschützte Werke das Urheberrecht verletzten. Insbesondere "Deep Links" direkt auf einzelne Zeitungsberichte sollten als gesetzeswidrig erklärt werden. Da der Gesetzgeber in dieser Sache nichts unternommen hat, wollen die Verleger ihre Forderungen nun selbst und juristisch durchsetzen.
Auch in anderen europäischen Ländern wollen Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften Dritte für die Inanspruchnahme ihrer Online-Angebote zur Kasse bitten. Hierzulande hat die Debatte über ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet den Bundestag erreicht. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zielt auf Suchmaschinen und ähnlich arbeitende News-Aggregatoren ab; Gesetzgeber wie Verleger betonen allerdings immer wieder, dass die reine Verlinkung nicht unter das Leistungsschutzrecht falle. In Belgien lieferten sich Zeitungsherausgeber über ihre Verwertungsgesellschaft Copiepresse jahrelang einen erbitterten Rechtsstreit mit Google, der erst vor Kurzem mit einer Kooperationsvereinbarung endete. Die französische Regierung plant ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild und hat damit Proteste von Google ausgelöst. (anw)