NSA-Ausschuss: Ex-BND-Chef belastet Innenminister de Maizière

Ex-Kanzleramtschef Thomas de Maizière sei wahrscheinlich mindestens über das Aus für die brisante BND-NSA-Kooperation Eikonal zur Netzüberwachung informiert worden, erklärte der frühere BND-Präsident Ernst Uhrlau.

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Der Skandal erreicht den Bundestag

(Bild: Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann / NSA<br>)

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Ernst Uhrlau, der von Ende 2005 bis 2011 den Bundesnachrichtendienst (BND) leitete, hat Zweifel an der Aussage von Bundesinnenminister Thomas de Maizière im NSA-Unterschuchungsausschuss des Bundestags aufkommen lassen. Er könne sich nicht vorstellen, dass der Geheimdienstbeauftragte Klaus-Dieter Fritsche 2008 den CDU-Politiker als damaligen Chef des Bundeskanzleramts nicht über das Ende der BND-NSA-Kooperation Eikonal zum Abfischen großer Datenmengen direkt an einem Frankfurter Netzknoten der Deutschen Telekom unterrichtet habe, sagte er am Donnerstag in dem Gremium.

Es habe weitergehende Begehrlichkeiten der USA zur Massenüberwachung im Internet gegeben, sagte Uhrlau. Die NSA-Kooperation sei daher generell natürlich ein Thema gewesen im Kanzleramt. Die Existenz des Projekts an dem Knoten sowie eine mögliche Fortsetzung ohne die Amerikaner sei zu dieser Zeit diskutiert worden. Dass der Geheimdienstkoordinator daher sein Wissen über den Stopp der Operation für sich behalten habe, sei unwahrscheinlich.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in groĂźem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthĂĽllt.

Mit dieser Einschätzung bringt Uhrlau de Maizière in die Bredouille. Dieser hatte im Juni im Ausschuss als Zeuge zu Protokoll gegeben, mit Einzelheiten zu konkreten Operationen wie Eikonal nie befasst gewesen zu sein. Selbst die Entscheidung, das Kabelprojekt in Frankfurt 2008 einzustellen, sei ihm "nur mittelbar zur Kenntnis gegeben" worden.

Mit Frank-Walter Steinmeier (SPD) belastete Uhrlau erneut auch einen Vorgänger de Maizières als Spitzenmann im Kanzleramt. Der heutige Außenminister sei "inhaltlich unterrichtet" gewesen über einen kurzen Freibrief an die Telekom von 2003, dass Eikonal rechtmäßig sei, wiederholte der Ex-BND-Präsident eine Aussage aus einem Zeitungsbericht. Der ihm zur Freigabe vorgelegte Text habe zwar etwas anders gelautet. Aber den Sachverhalt, dass Steinmeier "eingebunden" gewesen sei, habe er schon bei seiner ersten Ausschussvernehmung ausgeführt.

Dass eine strategische Partnerschaft mit den USA bei der Informationsbeschaffung und entsprechende "Zuwächse" dringend nötig seien, war Gegenstand mehrfacher Erörterungen mit Steinmeier, so Uhrlau. Auch darüber, wie die rechtlichen Bedenken der Telekom ausgeräumt wurden, habe er als damaliger Geheimdienstbeauftragter im Kanzleramt mit seinem Chef im Vor- oder Nachgang gesprochen. Als zuständiger Abteilungsleiter sei es letztlich seine Aufgabe gewesen, den Brief an das Unternehmen zu unterzeichnen. Die Telekom sei damit zufrieden gewesen, eine Rückmeldung habe er nie bekommen.

Der Brief sei relativ spontan zustande gekommen, räumte der Politikwissenschaftler ein. August Hanning sei als damaliger BND-Chef auf ihn zugekommen mit dem Verweis, dass der Bonner Konzern auf eine Erlaubnis aus der Regierungszentrale bestehe. Dem sei er schließlich nachgekommen, wobei aber auch Experten seiner Abteilung eingebunden gewesen seien. Details seien bei ihm nicht hängen geblieben, auch wenn es sich um einen einmaligen Fall gehandelt habe.

Der Überwachung der paketvermittelten Kommunikation an einem Internetkabel hätten sich Politik und BND damals erst langsam annähern müssen, berichtete der Zeuge. Dabei sei auch die Frage aufgekommen, ob man einen sogenannten G10-Antrag zur Erfassung auch von Inhalten von Grundrechtsträgern bei der zuständigen Bundestagskommission stellen müsse. Dazu habe man sich dann auch entschlossen, um Eikonal auf eine tragfähigere Basis zu stellen.

Vorwürfe, dass das Kanzleramt und der Auslandsgeheimdienst die G10-Kommission mit diesem Schritt getäuscht hätten, wies Uhrlau zurück. Dass es bei solchen Anträgen nicht nur um Kommunikation von Bundesbürgern, sondern insbesondere um die an die NSA weitergeleiteten "Routineverkehre" mit vornehmlich Auslandsbezug gehe, sei gängige Praxis gewesen. G10-Anordnungen zielten überwiegend auf derlei Informationsströme ab.

Dies sei nötig, um mit den von der G10-Kommission genehmigten Suchbegriffen etwa zu internationaler Kriminalität oder zu Proliferation im Rahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung zumindest einige Treffer zu erzielen und quasi die Nadel im Heuhaufen zu finden, erzählte Uhlau. Den Parlamentskontrolleuren werde generell nicht mitgeteilt, welche ausländischen Dienste an einem Projekt beteiligt seien. Die Millionen eingespeisten NSA-Selektoren, die vielfach rechtswidrig waren, seien der Kommission ebenfalls nicht vorgelegt worden.

Insgesamt gingen das Kanzleramt und der BND blauäugig an die Zusammenarbeit mit der NSA heran. Sowohl bei Eikonal als auch der Satellitenerfassung in Bad Aibling sei man davon ausgegangen, dass der US-Partner – wie zugesichert – die deutschen gesetzlichen Bestimmungen einhalten werde, berichtete Uhrlau. Während seiner Zeit in der Regierungszentrale sei ihm auch nicht bewusst geworden, dass "irgendwelche Probleme aufgetaucht sind". Über die gemeinsamen Projekte habe der BND mehrfach gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium berichtet und die "Goldkörner" daraus als Erfolg präsentiert. (mho)