Telefonanschluss darf bei strittiger Rechnung nicht gesperrt werden
Ein Telefonanbieter hatte den Anschluss einer Frau gesperrt, die sich wegen nicht nachvollziehbarer Posten geweigert hatte, eine Rechnung zu zahlen. Nach Ansicht des LG MĂĽnchen war das nicht rechtens.
Eine Telefongesellschaft darf ihren Kunden den Telefonanschluss bei einem Streit ĂĽber eine Rechnung nicht einfach sperren. Das hat das Landgericht MĂĽnchen in einer einstweiligen VerfĂĽgung gegen einen Telefonanbieter entschieden (Az.: 37Â OÂ 21210/11). Das gilt auch, wenn Kunden sich weigern, einen Teil der Rechnung zu zahlen.
In dem verhandelten Fall hatte ein Telefonanbieter den Anschluss einer Kundin gesperrt. Die Frau hatte sich zuvor geweigert, rund 163 Euro aus ihrer Telefonrechnung zu zahlen, weil die Entgelte aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar waren.
Die Verbraucherzentrale Hamburg zog deswegen vor Gericht. Ihre Argumentation: Behauptet ein Kunde, dass Positionen auf der Telefonrechnung nicht korrekt seien, so müsse die Telefongesellschaft die Rechtmäßigkeit nachweisen und darf dem Kunden weder mit einer Sperre drohen noch sie durchführen. Dieser Auffassung folgten auch die Richter. (anw)