Telefonanschluss darf bei strittiger Rechnung nicht gesperrt werden

Ein Telefonanbieter hatte den Anschluss einer Frau gesperrt, die sich wegen nicht nachvollziehbarer Posten geweigert hatte, eine Rechnung zu zahlen. Nach Ansicht des LG München war das nicht rechtens.

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Von
  • dpa

Eine Telefongesellschaft darf ihren Kunden den Telefonanschluss bei einem Streit über eine Rechnung nicht einfach sperren. Das hat das Landgericht München in einer einstweiligen Verfügung gegen einen Telefonanbieter entschieden (Az.: 37 O 21210/11). Das gilt auch, wenn Kunden sich weigern, einen Teil der Rechnung zu zahlen.

In dem verhandelten Fall hatte ein Telefonanbieter den Anschluss einer Kundin gesperrt. Die Frau hatte sich zuvor geweigert, rund 163 Euro aus ihrer Telefonrechnung zu zahlen, weil die Entgelte aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar waren.

Die Verbraucherzentrale Hamburg zog deswegen vor Gericht. Ihre Argumentation: Behauptet ein Kunde, dass Positionen auf der Telefonrechnung nicht korrekt seien, so müsse die Telefongesellschaft die Rechtmäßigkeit nachweisen und darf dem Kunden weder mit einer Sperre drohen noch sie durchführen. Dieser Auffassung folgten auch die Richter. (anw)