US-Regierung lässt NSA-Überwachungsbefugnisse auslaufen
Während der US-Kongress über die Beschneidung der Geheimdienstkompetenzen streitet, hat das Weiße Haus die Genehmigung zur Sammlung von Verbindungs- und Standortdaten durch die NSA nicht verlängern lassen.
Die US-Regierung hat die umstrittene Befugnis der NSA zur Massenüberwachung von Telekommunikationsdaten nicht verlängern lassen. Ein entsprechender Antrag, der am Freitag beim zuständigen Sondergericht Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) fällig geworden wäre, sei nicht gestellt worden, erklärte ein Regierungsvertreter am Samstag gegenüber dem Guardian. Erstmals seit Oktober 2001 kann die NSA ab Juni keine neuen Metadaten aus der Telekommunikation mehr sammeln. Die Kompetenz der Agenten, in den bereits vorhandenen Datenbeständen zu schürfen, bleibt aber wohl noch bestehen.
Präsident Barack Obama hatte Anfang 2014 eine Reform des US-Überwachungsprogramms angekündigt. Fünfmal ließ er seitdem die Befugnisse bei dem Geheimgericht in Washington jeweils für 90 Tage verlängern. Anfang Juni laufen nun mehrere Kompetenzen aus dem US-Anti-Terror-Gesetzes Patriot Act aus. Darunter ist Abschnitt 215, mit dem die NSA bislang ihre umfangreiche Vorratsdatenspeicherung rechtfertigte. Der Guardian spricht von einem "ruhigen Ende" des am heftigsten umkämpften NSA-Programms "ohne große Zeremonie".
Der US-Kongress streitet noch über eine mögliche Verlängerung der einschlägigen Befugnisse. Am Samstag scheiterte der Entwurf für einen USA Freedom Act im Senat, mit dem die massive Ausspähung eingeschränkt werden sollte. Nicht die NSA, sondern Provider müssten dem Vorschlag nach Verbindungs- und Standortdaten speichern, die Spione dürften nur noch mit Genehmigung darauf zurückgreifen. Die NSA wollte laut einem Bericht der Los Angeles Times bereits in diesen Tagen das Überwachungsprogramm teils "herunterfahren", da diese einige Zeit in Anspruch nehme. Sollten die Befugnisse im Nachhinein doch noch kurzfristig verlängert werden, könnten die Lücken in den Datenbeständen wohl ausgeglichen werden. (vbr)