US-Richter lässt Sammelklage gegen iPhone-Vertragsbindung zu

Eine im Oktober 2007 eingereichte Sammelklage, die sich gegen die Bindung von iPhone-Käufern an einen exklusiven Mobilfunkanbieter richtet, wurde nun in einem wichtigen Punkt zugelassen.

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Richter James Ware vom US-Bundesbezirksgericht in Norkalifornien hat einen Teil einer Sammelklage von iPhone-Nutzern gegen Apple zugelassen. Damit können sich alle US-amerikanischen Käufer des Smartphones, die damit eine zwei Jahre laufende Bindung an den Mobilfunkanbieter AT&T eingegangen sind, der im Oktober 2007 eingereichten Klage anschließen. Darin werden Apple und AT&T vorgeworfen, mit der exklusiven Vertragsbindung gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Die Bindung laufe nicht nur über zwei Jahre, sondern de facto über fünf, da die Zusammenarbeit zwischen Apple und AT&T für diese Zeit vereinbart worden sei.

Richter Ware wies alle anderen Punkte in der Sammelklage zurück, darunter den Vorwurf, Apple habe gegen Gesetze verstoßen, nachdem ein Update des iPhone-Betriebssystems dafür gesorgt habe, dass einige Smartphones nicht mehr funktionieren oder Anwendungen gelöscht wurden. Somit können die Kläger nicht mit einer Verfügung rechnen, die die Software-Sperrung des Apple-Telefons untersagt.

(anw)