Zunehmende MobilfunkĂĽberwachung in den USA in der Kritik
Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union haben von über 200 US-Polizeibehörden Informationen zum Beschatten von Handy-Nutzern abgefragt. Demnach sind auch in den USA Funkzellenabfragen auf dem Vormarsch.
Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union (ACLU) haben im vergangenen Jahr von über 200 US-Polizeibehörden Informationen zum Beschatten von Handy-Nutzern auf Basis des "Freedom of Information Act" abgefragt. Die Resultate in Form von über 5500 Aktenseiten hat die "New York Times" jetzt veröffentlicht.
Demnach gehört auch in den Vereinigten Staaten die Überwachung des Mobilfunks mittlerweile zu den Routinemaßnahmen der Strafverfolger. Zunehmend setzen die Ermittler dabei auch auf Funkzellenabfragen, mit denen sich quasi eine Anwesenheitsliste aller Handy-Nutzer erstellen lässt, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in Reichweite eines Sendemasts befunden haben.
Fast alle der über die gesamte USA verteilten Polizeistationen, die auf die Ersuchen reagierten, setzen nach Angaben der ACLU in der ein oder anderen Form auf die Verfolgung Verdächtiger anhand der Spuren ihrer Mobiltelefone. Rechnungen von Telekommunikationsfirmen etwa zeigten, dass allein die Fahnder in der Stadt Raleigh in North Carolina Verbindungsdaten von Hunderten Handys pro Jahr auswerteten. Bei vielen Strafverfolgungseinrichtungen existierten spezielle Handreichungen, welche Informationen Provider wie lange aufbewahrten und wie man diese am besten abfragen könne. Weiter werde teils erklärt, wie man den Passwortschutz von Smartphones aushebeln und deren Inhalte "klonen" könne.
Einzelne Polizeibehörden haben sich den Papieren zufolge eigene IMSI-Catcher zur Ortung Verdächtiger und zur weiteren Überwachung ihres Mobilfunkverkehrs zugelegt oder geliehen. Die Gemeinde Gilbert in Arizona etwa hat für derlei Gerätschaften 244.000 US-Dollar ausgegeben. Rasterfahndungen in Handy-Daten per Funkzellenabfrage sind zumindest für die Städte Cary, Randolph, Raleigh sowie den Landkreis Guilford in North Carolina und für Kommunen in Nevada belegt. Auch die Preise, die Telcos dafür veranschlagen, sind dokumentiert. So berechnet T-Mobile für eine Funkzellenabfrage 150 US-Dollar pro Stunde, Verizon Wireless bittet die Behörden für gleiche Dienstleistungen mit 30 bis 60 US-Dollar alle 15 Minuten zur Kasse.
Sorgen, dass Provider Verbindungs- und Standortdaten bald wieder löschen, müssen sich US-Ermittler nicht machen. Der Anbieter Sprint hält die begehrten Informationen nach Angaben des US-Justizministeriums zwischen 18 und 24 Monate vor, AT&T "seit 2008".
US-Bürgerrechtsorganisationen wie die ACLU oder die Electronic Frontier Foundation (EFF) stört an den Aktenfunden vor allem, dass die meisten Strafverfolger sich die Mobilfunküberwachung nicht von einem Richter absegnen lassen. In der Ortschaft Ogden in Utah etwa überlässt es der Sheriff den Netzbetreibern, ob sie eine gerichtliche Anweisung sehen wollen oder nicht.
Ein Übungsmanual aus Nevada weist darauf hin, dass es nur in Notfällen erlaubt sei, ohne Richterprüfung Ortungsanfragen zu stellen. Es sei wiederholt zu Missbräuchen der Befugnisse gekommen, was das Misstrauen von Mobilfunkanbietern geweckt habe. Anwälten zufolge sind die Gesetze und die Rechtsprechung in dieser Hinsicht nach wie vor unklar, auch wenn der Supreme Court Anfang des Jahres betont habe, dass ein GPS-Sender in der Regel nicht ohne Richtergenehmigung angebracht werden dürfe.
Die ACLU und die EFF sehen den Gesetzgeber in Zugzwang. Sie machen sich für die Verabschiedung eines Geolocation Privacy and Surveillance Act stark, der derzeit im US-Kongress beraten wird und eine gerichtliche Anordnung für die Nutzung von Handy-Daten vorsieht. Ferner drängen die Vereinigungen auf eine Reform des Electronic Communications Privacy Act (ECPA), da dieser derzeit auch zum Ausspähen von E-Mail-Konten missbraucht werde.
Hierzulande hat die linke Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak derweil Klage beim Amtsgericht Dresden wegen der Verwendung ihrer Verbindungsdaten nach einer Funkzellenabfrage im Rahmen der Protestaktionen gegen einen Neonazi-Umzug in der sächsischen Hauptstadt im Februar 2011 erhoben.
Bei derartigen Maßnahmen rückten zahlreiche unverdächtige Menschen in den Fokus polizeilicher Ermittlungen, weil sie "zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort waren", rügte die Parlamentarierin. Die Fahnder bedienten sich dieses Instruments leichtfertig, was auch das Beispiel der Berliner Autobrände zeige. Inzwischen ist bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Dresden im Juli 2011 selbst nach einer Farbbeutelattacke auf das Glücksgas-Stadion eine Funkzellenabfrage durchgeführt hat. Dabei sollen Verkehrsdaten "im niedrigen vierstelligen Bereich" erhoben worden sein. (keh)