Geschäftsverkehr: was Kleingewerbetreibende beachten müssen

Auch Kleingewerbetreibende müssen Regeln im Geschäftsverkehr beachten. Ein Merkblatt der IHK Dresden bietet eine kostenlose Übersicht über die gesetzlichen Bestimmungen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Kleingewerbetreibende sind Unternehmer, deren Geschäftsumfang als überschaubar gilt. Sie sind deshalb beispielsweise nicht dazu verpflichtet, eine doppelte Buchführung oder Inventur zu führen und müssen auch keine Bilanzen erstellen. Und obwohl sie dennoch Gewerbetreibende sind, müssen sie sich nicht in ein Handelsregister eintragen lassen, können es aber freiwillig tun.

Trotz der zahlreichen Erleichterungen, die für Kleingewerbetreibende gelten, müssen diese natürlich trotzdem einige gesetzliche Vorgaben beachten, insbesondere im Geschäftsverkehr. Über diese Details informiert ein kostenloses Merkblatt, dass die Industrie- und Handelskammer (IHK) Dresden ab sofort als PDF-Dokument kostenlos zum Download bereit stellt.

In dem Prospekt werden die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zu Geschäftsbezeichnung und Namensangaben vorgestellt, die Kleingewerbetreibende in ihrer Geschäftskommunikation zwingend beachten müssen. Aber auch Fragen wie "wer ist Kleingewerbetreibender?", "welche Fehler können bei Geschäftsbezeichnung und Geschäftsangaben gemacht werden?" und "welche Handlungsempfehlungen sollten Kleingewerbetreibende beachten?" werden hier ausführlich beantwortet.

Das Merkblatt kann auf den Seiten der IHK Dresden heruntergeladen werden. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)