Vitamin-CE-Mangel

Fast jedes in der EU gehandelte Produkt muss seit 1993 das CE-Zeichen tragen. Doch was ist, wenn das Signet fehlt? Können Käufer ungekennzeichnete Geräte beim Verkäufer reklamieren? Muss man beim Betrieb oder Wiederverkauf rechtliche Probleme befürchten?

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Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Matthias Parbel
Inhaltsverzeichnis

Dieses oft gesehene Signet repräsentiert den französischen Begriff "Conformité Européenne", behauptet also, dass der Artikel, auf dem es steht, den europäischen Bestimmungen entspricht.

Um gleich zu Beginn mit einem Missverständnis aufzuräumen: Das CE-Zeichen (für "Conformité Européenne") ist kein Qualitätssiegel. Es wird nicht von einer Behörde verliehen (oder verweigert). Normalerweise kennzeichnet ein Hersteller ein Produkt, das er in Europa in den Handel bringt, eigenverantwortlich damit.

Wenn der Hersteller seinen Geschäftssitz außerhalb der Europäischen Union hat und es auch keinen von ihm Bevollmächtigten in diesem Wirtschaftsraum gibt, trifft die Kennzeichnungspflicht den Importeur. Das Symbol ist auf dem Artikel selbst, auf seiner Verpackung oder auf einem beiliegenden Garantieschein anzubringen. Damit und mit einer sogenannten Konformitätserklärung versichert man, dass der Artikel den EU-Richtlinien entspricht, die für die Gerätegattung in Frage kommen [1].

Für Artikel der Informations- und Kommunikationstechnik finden sich diese Bestimmungen vor allem in zwei Richtlinien: Da ist zunächst diejenige über die elektromagnetische Verträglichkeit von Elektro- und Elektronikprodukten [2]. Der deutsche Gesetzgeber hat sie im EMVG, dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, umgesetzt. Dann gibt es die Richtlinie für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen [3], die im Funkanlagen- und Telekommunikationsendeinrichtungengesetz (FTEG) umgesetzt wurde.

Wenn ein Produkt nicht mit dem CE-Symbol gekennzeichnet ist, darf es grundsätzlich nicht im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden [4]. Unter Inverkehrbringen versteht man die erstmalige Abgabe durch den Hersteller oder den Importeur. Für Verstöße gegen diese Verpflichtung droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

Wenn kleine Händler, private Gelegenheitsverkäufer oder Käufer von Gebrauchtwaren es mit Geräten ohne CE-Kennzeichnung zu tun bekommen, stellen sich ihnen verschiedene Fragen: Darf man die nicht gekennzeichneten Dinge überhaupt betreiben? Wie sieht es mit Verkauf oder Weiterverkauf aus?