Grüne rügen EU-Kommission für Vorstoß zu Websperren

Die Oppositionspartei im Bundestag moniert in einem Antrag, dass die Brüsseler Behörde mit dem Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie ihre Kompetenzen weit überschritten habe.

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Die Bundestagsfraktion der Grünen moniert in einem Antrag, dass die EU-Kommission mit ihrem Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie ihre Kompetenzen weit überschritten habe. Die Brüsseler Behörde sei für Vorschläge wie die Sperrung von Webseiten mit Bildern sexuellen Missbrauchs gar nicht zuständig, heißt es in dem heise online vorliegenden Papier. Die Anordnung von Zugangserschwerungen sei kein Fall der "justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen" in der EU. Websperren, deren Wirksamkeit die Oppositionspartei generell in Frage stellt, seien ein "Mittel der Gefahrenabwehr und der Verhinderung zukünftiger Straftaten". Solches müsse der nationale Gesetzgeber regeln.

Die Kommission selbst weist den Grünen zufolge darauf hin, dass die EU-Kommission mit dem Richtlinienentwurf Vorschriften anstrebe, die das materielle Strafrecht und die Bestimmungen für Strafverfahren änderten, den Opferschutz ausbauten und auf die "Prävention von Straftaten" zielten. Zudem fehle zumindest bei Fällen des sexuellen Missbrauchs die grenzüberschreitende Dimension von Delikten, wo die EU ein Regelungsvorrecht in Anspruch nehmen könne. 80 Prozent der einschlägigen Vergehen würden im häuslichen Bereich oder im nächsten Umfeld der Opfer begangen.

Die Grünen sehen das so genannte Subsidiaritätsprinzip nicht gewahrt. Demnach darf die EU-Kommission in Bereichen, für die sie nicht ausschließlich zuständig ist, nur tätig werden, wenn die Ziele der erwogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können. Der Vorschlag der Kommission zu den Websperren gehe aber überhaupt nicht auf diese Fragestellung ein. Generell fehle es an "detaillierten Angaben", die eine Beurteilung erlaubten, ob die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eingehalten würden.

Die Grünen wollen mit ihrem Antrag, zu dem die anderen Oppositionsparteien vorab keine Zustimmung signalisierten, erreichen, dass der Bundestag erstmals die Möglichkeit aus dem neuen Lissabon-Vertrag der EU zur offiziellen Rüge von EU-Gremien wegen der Einmischung in nationale Zuständigkeiten nutzt. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem "Lissabon-Urteil" Mitte 2009 klar gestellt, dass wegen der besonders empfindlichen Berührung der demokratischen Selbstbestimmung durch Straf- und Strafverfahrensnormen die vertraglichen Kompetenzgrundlagen in diesen Kompetenzbereichen keinesfalls extensiv auszulegen seien und ihre Nutzung einer besonderen Rechtfertigung bedürfe. Über den Antrag der Grünen soll der Rechtausschuss des Bundestags kommende Woche entscheiden. (anw)