Veröffentlichung des Entwurfs für Leistungsschutzrecht sorgt für Unmut

Der Verband der Zeitungsverleger hat dem Portal iRights.info nach der Bekanntmachung konkreter Gesetzesformulierungen zur Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet einen Rechtsverstoß vorgeworfen.

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Dietmar Wolff, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), hat dem Urheberrechtsportal iRights.info wegen der Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfs aus der Branche für ein neues Leistungsschutzrecht rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. "Wenn man so etwas gegen den Willen der Urheber ins Netz stellt, widerspricht sich hier eine Organisation, die einerseits für Urheberrecht eintritt und andererseits Urheberrecht verletzt", erklärte der Lobbyist im Deutschlandradio. Auch der Gesetzgeber habe so die Möglichkeit gewonnen, Einblick in das "unfertige Papier" zur Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet zu nehmen. Genau das hätten die Verleger nicht gewollt. Vielmehr wolle man die Details zur Umsetzung dem federführenden Bundesjustizministerium überlassen.

Die Macher von iRights.info sehen den BDZV damit in der Debatte diskreditiert. "Wir finden es äußerst bedenklich, dass der Hauptgeschäftsführer des Zeitungsverlegerverbands sich in eigener Sache gegen die Pressefreiheit ausspricht", erklärte Matthias Spielkamp als Vertreter des Informationsportals gegenüber heise online. "Es ist völlig klar, dass in diesem Fall ein großes öffentliches Interesse daran bestanden hat, den Entwurf für das Leistungsschutzrecht zu veröffentlichen."

Der BDZV fordere bei jeder Gelegenheit eine stärkere Pressefreiheit, was zu begrüßen sei, führte Spielkamp weiter aus. Dann müsse sich die Vereinigung an diesen Maßstäben aber auch selber messen lassen. Noch dazu sei der Hinweis auf den urheberrechtlichen Schutz in diesem Fall besonders gefährlich. Schließlich habe es bereits prominente Fälle gegeben, in denen das Urheberrecht als Werkzeug verwendet werden sollte, um die Pressefreiheit einzuschränken. So hätten etwa Scientologen versucht, Veröffentlichungen mit diesem Argument zu unterbinden. (as)