BGH: Vorstände haften für falsche Pflichtmitteilungen [Update]

Der Fall der Augsburger Software-Firma Infomatec kann weitreichende Auswirkungen haben: Geprellte Anleger können künftig bei falschen Pflichtmitteilungen eines Unternehmens wirkungsvoller direkt gegen die Vorstände auf Schadensersatz klagen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Fall der Augsburger Software-Firma Infomatec kann weitreichende Auswirkungen haben: Geprellte Anleger können künftig bei falschen Pflichtmitteilungen eines Unternehmens wirkungsvoller direkt gegen die Vorstände auf Schadensersatz klagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bejahte am Montag teilweise die persönliche Haftung zweier ehemaliger Vorstände von Infomatec.

Laut BGH können Vorstände wegen "vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung" haftbar gemacht werden, wenn sie Anleger durch falsche Ad-hoc-Mitteilungen zum Kauf von Aktien verleitet haben. Voraussetzung sei allerdings, dass die -- unstreitig falsche -- Mitteilung auch den Ausschlag für die Order des Anlegers gegeben habe, meinten BGH-Richter bereits während der Verhandlung. Die Karlsruher Richter gestehen den Anlegern nun Erleichterungen für den äußerst problematischen Beweis zu, dass der Kauf tatsächlich im Zusammenhang mit der falschen Mitteilung getätigt wurde. "Je näher der Kauf bei der Ad-hoc-Mitteilung liegt, desto wahrscheinlicher ist es, dass im Hinblick auf die Mitteilung gekauft wurde", sagte der Senatsvorsitzende Völker Röhricht laut dpa bei der Urteilsverkündung.

Mehrere Aktionärsklagen waren gegen die einstigen Vorstände des Augsburger Unternehmens eingereicht worden: Die Kläger verlangen Schadensersatz, weil sie durch unrichtige Ad-hoc-Mitteilungen über angebliche Millionenaufträge zum Kauf von Aktien verleitet worden seien. Das Unternehmen Infomatec, das im Juli 1998 an die Börse gegangen war, hatte im Laufe des Jahres 1999 mehrere falschen Ad-hoc-Mitteilungen an die Öffentlichkeit gegeben. Der frühere Infomatec-Vorstand Alexander Häfele wurde daraufhin Anfang Mai dieses Jahres wegen Kursbetrugs und Insiderhandels zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Augsburger Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er in drei Fällen Anleger massiv geschädigt und sich Gewinne in Höhe von rund 15 Millionen Euro verschafft habe. Bereits Ende 2003 war der mitangeklagte Infomatec-Gründer Gerhard Harlos nach einem Teilgeständnis zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. (jk)