WOS3: "Berliner Erklärung" fordert Musik-Flatrate fürs Internet

Forscher sprechen sich in einem Brief an die EU-Kommission für eine pauschale Online-Abgabe und gegen flächendeckende DRM-Systeme aus.

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Forscher aus den Bereichen Informatik, Internet und Recht haben am Wochenende auf der dritten Wizards of OS eine "Berliner Erklärung" zu den Online-Rechten der Nutzer verabschiedet. Sie sprechen sich darin für die Ausweitung des pauschalen Abgabensystems zur Entschädigung der Urheber auf das Internet aus. "Was wir brauchen, ist ein Alternatives Kompensationssystem (AKS) beziehungsweise eine Musik-Flatrate, von der im Hinblick auf den Musikmarkt auch bereits die Rede war."

Zur Einführung des anvisierten "Kompensationssystems ohne Kontrolle" gibt es den Experten zufolge keine echte Alternative. Wie sie in der Erklärung schreiben, die auf eine Mitteilung der EU-Kommission über die Planung einer Richtlinie zum "kollektiven Rechtemanagement" antwortet und daher an die Urheberrechtsabteilung der Kommission gerichtet ist, bleibe sonst nur die Einführung eines flächendeckenden DRM-Regimes (Digital Rights Management) übrig. Doch die dafür benötigte Technik sei weder im großen Stil einsatzfähig, noch werde sie von den Verbrauchern angenommen. Dies würden allein schon die wachsenden Probleme beim Abspielen kopiergeschützter CDs zeigen: "Es gibt eine klar ablehnende Haltung, beschwerliche Prozeduren und verschiedene Abspiel- und Registrierungserfordernisse für ähnliche Produkte zu akzeptieren."

Ziel des alternativen Kompensationssystems sei es, so die Forscher weiter, die Rechte zwischen den Urhebern, den Rechtehaltern sowie den Endnutzern wieder in eine Balance zu bringen. Statt sich darauf zu verlassen, dass jeder Nutzungsvorgang einzeln über DRM-Systeme abgerechnet werde, sollten Verwertungsgesellschaften Abgaben auch für online verfügbare urheberrechtlich geschützte Werke kollektiv einziehen. Als Berechnungsgrundlage wollen die Experten "die konkrete Nutzung" der entsprechenden Dateien durch die User ansetzen. Mit Pauschalen belegt werden könnten unter anderem Breitband-Internetverbindungen oder MP3-Player, schlagen sie vor. Zusätzlich setzen sie auch auf freiwillige Spenden der Nutzer, um die Töpfe für die Kreativen zu füllen.

Ein solches System würde sich die Stärken des Distributionswegs Internet zu eigen machen, lautet die Schlussfolgerung der Erklärung, statt auf die Verfolgung und Kriminalisierung der Tauschbörsen-Nutzer zu setzen. Es knüpfe direkt an die europäischen Erfahrungen mit Pauschalabgaben an und "kann als Zündkerze für die Entwicklung innovativer und breit gefächerter Märkte für die Lieferung kultureller Güter über Kommunikationsnetzwerke dienen." Es sei wichtig für den sozialen Frieden, auch den Nutzern angemessene Änderungen im Urheberrecht jetzt vorzunehmen. Mit ihren Vorschlägen sind die Wizard-of-OS-Teilnehmer längst nicht mehr allein: Immer häufiger werden dies- und jenseits des Atlantiks angesichts der fortdauernden Beliebtheit, der sich Filesharing-Netze erfreuen, Forderungen nach der Einführung von Online-Urheberrechtspauschalen laut.

Abstimmungsbedarf in Einzelfragen gibt es allerdings noch: So verwies der Stanforder Rechtsprofessor Lawrence Lessig auf der WOS darauf hin, dass neue Ansätze zur Stärkung der digitalen Allmende wie die von ihm entworfene Creative-Common-Lizenz mit dem pauschalen Vergütungssystem über Verwertungsgesellschaften bislang nicht vereinbar seien. Hier seien im Rahmen der geplanten neuen Urheberrechtsrichtlinie der EU noch Anpassungen erforderlich. Einerseits sollte die nicht-kommerzielle Verbreitung digitaler Werke nicht behindert werden. Anderseits müssten aber auch Kreativen, die auf einen Teil ihrer Verwertungsrechte verzichten, Einnahmemöglichkeiten über die Pauschalsysteme offen stehen.

Zur Wizards of OS siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)