Neuer Anlauf zum Informationsfreiheitsgesetz

Die Grünen wollen mit dem verbrieften Informationsrecht für die Bürger gegenüber Behörden nach langen Verzögerungen endlich den "transparenten Staat" schaffen; sie sind sich mit dem Koalitionspartner und federführenden Ressorts weitgehend einig.

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Nach langen Verhandlungen haben die Grünen im Bundestag gemeinsam mit der SPD und entscheidenden Ressorts der Bundesregierung die Eckpunkte für ein Informationsfreiheitsgesetz festgezurrt. Erste Einzelheiten zu dem noch nicht vollständig ausgearbeiteten Entwurf verriet die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Grietje Bettin, jetzt im Gespräch mit heise online. Demnach konnte der kleine Koalitionspartner seine Rahmenvorstellungen an wichtigen Stellen in das kurz vor der Fertigstellung stehende Papier einbringen. "Wir haben ein hartes Stück Arbeit hinter uns", freut sich die Politikerin. Wenn das Projekt so durchkäme, wäre dies trotz einiger Zugeständnisse "ein wichtiger Schritt in Richtung transparenter Staat".

Hauptursache des zähen Vorankommens des grünen Prestigevorhabens war der Anspruch mehrerer sozialdemokratisch geführter Ministerien, ihre Beritte komplett vom geplanten Akteneinsichtsrecht abzukoppeln. Entsprechende Bedingungen hatten unter anderem das Verteidigungs-, Wirtschafts- und Finanzressort für sich reklamiert, woraufhin die Grünen ihre Unternehmung in der vergangenen Legislaturperiode auf Eis gelegt hatten. In den vergangenen knapp zwei Jahren konnten sie den Koalitionspartner stärker für das Gesetz erwärmen. Auch in den Ministerien setzte Tauwetter ein. So konnten einige Kompromisse erzielt werden. Statt kompletter Institutionen und ganzer Ministerien etwa sollen jetzt nur noch gewisse besonders schutzbedürftige Akten vom grundsätzlichen Informationsanspruch der Bürger ausgenommen werden.

Damit nicht künftig auf schier jedes Regierungspapier ein pauschaler Vertraulichkeitsvermerk gestempelt wird, sollen Wissbegierige beim Verdacht auf Missbrauch des Geheimnisschutzes diesen anzweifeln können. Ein Richter müsste dann klären, ob die Begründung einer Einrichtung wie der Bundeswehr wirklich stichhaltig ist. Sonderregelungen sollen laut Bettin auch für Akten gelten, die das geistige Eigentum von Firmen oder deren Geschäftsgeheimnisse betreffen. Über eine genaue Sprachregelung in diesem Bereich werde aber noch gerungen. Auch bei der Berührung von fiskalischen Interessen des Bundes im Zusammenhang etwa mit öffentlichen Ausschreibungen sowie bei personenbezogenen Daten seien Ausnahmen geplant.

Generell soll die bisherige grundsätzliche Gültigkeit des Amtsgeheimnis aber in ein rechtlich untermauertes Prinzip der Offenheit gegenüber dem Bürger umgekehrt werden. "Wir wollen eine ganz andere Denke in die Bürokratie bringen", umreißt Bettin eine der Haupthoffnungen der Grünen. Die Verwaltungen sollen angehalten werden, von sich aus möglichst viele Amtsvorgänge oder Gesetzesvorhaben zeitnah ins Internet zu stellen. Damit könnten sie konkreten Bürgeranfragen zuvor kommen. Auf eine weitgehende Internetklausel mit einem klar umrissenen Grundbestand an online zu veröffentlichenden Informationen, wie sie im Frühjahr zahlreiche Verbände der Zivilgesellschaft gefordert hatten, konnten sich die Drahtzieher des Gesetzesentwurfs allerdings nicht einigen.

Auch die von den Dampfmachern ins Spiel gebrachte Kostenfreiheit der ersten hundert Kopien wird sich vermutlich nicht realisieren lassen. "Wir wollen aber eine kostengünstige Regelung finden, die das Beschaffen von Informationen nicht vom Geldbeutel abhängig macht", steckt Bettin das Ziel weiterer Verhandlungen ab. Eine Kostendeckung für die Bundesbehörden komme nicht in Frage. Trotzdem geht die grüne Politikerin nicht davon aus, dass die Verwaltung mit den Zusatzaufgaben überfrachtet würde. "Der Ansturm hält sich in Grenzen, wenn man auf Bundesländer schaut, die bereits Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet haben", meint Bettin. In Berlin etwa habe es 170 Anträge auf Akteneinsicht im ersten Jahr gegeben, in Brandenburg im Lauf von zwei Jahren 250. Das sei mit den "üblichen Bordmitteln" zu bewältigen.

Der erneute Gesetzesanlauf, mit dem sich die Grünen wieder auf ihre Wurzel als Bürgerrechtspartei besinnen wollen, soll nach Angaben Bettins im Herbst und im Winter einen kurzen Weg durch die Instanzen nehmen und womöglich schon Anfang 2005 in Kraft treten. Voraussetzung zur Erfüllung des engen Zeitplans ist, dass die vorab erzielte Einigung mit den Schlüsselressorts und den Innen- und Medienpolitikern der SPD nicht mehr von besorgten Regierungsdirektoren und Bürokratieverfechtern torpediert wird. Andernfalls bliebe Deutschland weiter ein weißer Fleck auf der Landkarte des freien Informationszugangs, da es in Europa kaum noch Nationen ohne gesetzlich verbrieften Aktenzugang gibt. (Stefan Krempl) / (jk)