Geha-Tinten: Streit um einen Traditionsnamen
German Hardcopy darf sich nicht mehr als Hersteller von Geha-Tinten bezeichnen oder muss das Druckerzubehör künftig selbst produzieren.
Die Firmen KMP und German Hardcopy haben sich vor dem Landgericht Hannover um die Verwendung des Namens Geha gestritten. Im Prozess hatte die German Hardcopy AG angegeben, ihre Produkte selbst herzustellen oder zumindest ihre Zulieferer erheblich zu kontrollieren, was KMP jedoch anzweifelte. Nun schlossen die beiden Parteien vor dem Landgericht einen Vergleich (LG Hannover, Az. 18 O 362/03), wonach German Hardcopy sich nicht mehr als Hersteller von Geha-Tinten bezeichnen darf und das Druckerzubehör künftig selbst produzieren muss.
Nach Ansicht der KMP PrintTechnik AG aus Eggenfelden führte die Firma German Hardcopy AG aus Brilon die Herstellerbezeichnung Geha zu unrecht, soweit es um Druckerzubehör ging. KMP hat deshalb eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Hannover mit dem Ziel erhoben, der German Hardcopy AG die Verwendung des Begriffs "Hersteller" zu verbieten, sofern die beworbenen Produkte nicht tatsächlich aus Eigenproduktion stammen. Zudem beantragte KMP ein Verbot, die Lizenzmarke Geha auch als Geschäftsbezeichnung (Firma Geha) zu benutzen, was die German Hardcopy AG zunehmend getan haben solle. "So konnte der Eindruck entstehen, es handele sich um das frühere Unternehmen Geha (Gebr. Hartmann) -- mit dem die German Hardcopy AG jedoch nichts zu tun hat. Sie hat nur eine Markenlizenz von der Pelikan Vertriebsgesellschaft erworben", hieß es von Seiten KMPs.
Die German Hardcopy AG will allerdings "selbstverständlich weiterhin die selben Produkte mit dem selben Qualitätsstandard an die Kunden unter der Marke Geha wie gewohnt weiter veräußern", heißt es in einer Erklärung. "Für Händler und Verbraucher werden sich durch diesen Vergleich keine wesentlichen Änderungen ergeben." (jes)