EU darf überhöhte Handy-Auslandstarife verbieten

Vodafone, Telefónica O2, Orange und T-Mobile sind mit ihrer Klage gegen die Absenkung der Roaming-Gebühren durch die EU vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.

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Die EU darf überhöhte Handy-Auslandstarife verbieten. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Rechtssache C-58/08, PDF-Datei). Danach war die EU-Kommission berechtigt, im Interesse der Verbraucher gegen die Telekom-Konzerne und ihre hohen Gebühren für Mobilfunkgespräche im europäischen Ausland vorzugehen. Mit dem Gesetz hatte die EU 2007 die sogenannten Roaming-Gebühren teils um mehr als 70 Prozent gesenkt. Dagegen hatten die vier wichtigsten europäischen Mobilfunkunternehmen Vodafone, Telefónica O2, Orange und T-Mobile geklagt.

Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Verordnung tatsächlich bezwecke, die Bedingungen für das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern. Daher durfte sie auf der Grundlage von Art. 95 EG erlassen werden. Das Preisniveau fürs Auslandsroaming sei ursprünglich hoch und das Verhältnis zwischen Kosten und Entgelten nicht so gewesen, wie es auf Märkten mit wirksamem Wettbewerb der Fall gewesen wäre. Staatliche Einrichtungen und Verbraucherschutzverbände hätten das als anhaltendes Problem gesehen. Die Versuche, dieses Problem innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens zu lösen, hätten keine Senkung der Entgelte bewirkt. Auch hätte nach Meinung des Gerichts die Senkung der Großkundenentgelte angesichts des mangelnden Wettbewerbsdrucks für die Betreiber nicht zwingend sinkende Endkundenentgelte garantiert, da das Roaming bei der Wahl des Betreibers für die meisten Verbraucher keine entscheidende Rolle spiele. (anw)