Bitkom will Datenschutz fĂĽr KI-Training lockern
Unternehmen sollen KI mit personenbezogenen Daten trainieren dĂĽrfen, meint der Branchenverband Bitkom. Andernfalls sei die deutsche Wirtschaft benachteiligt.
(Bild: Shutterstock/Phonlamai Photo)
Der Digitalverband Bitkom fordert weniger strenge Vorgaben zum Umgang mit Daten zum Training künstlicher Intelligenz. Im Vorfeld einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) befürchtet er, dass es Unternehmen an Rechtssicherheit bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI fehle. Eine strengstmögliche Auslegung der Datenschutzgesetze verursache einen internationalen Wettbewerbsnachteil, meine Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung
Bitkom: EDSA soll KI-Training als berechtigtes Interesse anerkennen
Das Training von KI-Modellen mit personenbezogenen Daten soll als berechtigtes Interesse von Unternehmen anerkannt werden, heißt es in einem Positionspapier von Bitkom. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten nur unter definierten Voraussetzungen. Eine von ihnen ist die Wahrung sogenannter berechtigter Interessen. Bislang ist nicht geklärt, ob die Entwicklung und Verwendung von künstlicher Intelligenz dazu zählen. Mit der Stellungnahme des EDSA soll es diese Klarheit geben. Zwar sind diese nicht rechtlich bindend, aber der Europäische Gerichtshof und nationale Gerichte orientieren sich an ihnen.
Eine Anerkennung als berechtigtes Interesse der Unternehmen bedeutet nicht automatisch, dass sie alle personenbezogenen Daten verwenden dürfen. In diesem Fall sind die Interessen der betroffenen Personen mit denen des Unternehmens abzuwägen. Um Gerichtsverfahren zu vermeiden, in denen diese Abwägung im Einzelfall erfolgt, spricht sich der Verband diesbezüglich für klare Vorgaben aus. Laut Bitkom sehen 70 Prozent der Unternehmen in Datenschutzverstößen das größte Risiko bei der Verwendung von KI.
Ohne berechtigtes Interesse brauchen Unternehmen eine Zustimmung
Spricht sich der EDSA gegen eine Anerkennung der Datenverarbeitung als berechtigtes Interesse aus und folgen Gerichte dieser Ansicht, können Unternehmen auf andere Voraussetzungen der DSGVO zurückgreifen. Sie benötigen dann eine individuelle Einwilligung der betroffenen Personen, die ihre Zustimmung jederzeit widerrufen können. Alternativ müssen Firmen die Daten anonymisieren, sodass sie nicht auf die jeweiligen Personen zurückzuführen sind. Das sei jedoch technisch nicht immer möglich und bedeute für kleine und mittelständische Unternehmen einen hohen Aufwand, heißt es vom Branchenverband.
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Die Konsequenzen und möglichen Risiken, die für Betroffene aus der Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen, berücksichtigt das Positionspapier nicht. Stattdessen verweist Susanne Dehmel darauf, dass wegen fehlender Rechtssicherheit nicht alle KI-Dienste für Bürger in Europa verfügbar seien. Der Bitkom ist ein Interessenverband aus mehr als 2.000 Unternehmen aus der IT- und Telekommunikationsbranche. Er vertritt die wirtschaftlichen und politischen Interessen seiner Mitglieder. Zuletzt sprach sich der Verband für eine Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und den Bau von Rechenzentren aus.
(sfe)