Supreme Court ermöglicht Freigabe von Intel-Dokumenten an EU-Kommission
Das oberste US-Bundesgericht hat das Begehren von AMD gestĂĽtzt, Intel zur Herausgabe interner Dokumente zur Nutzung in einem Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission zu zwingen.
Das oberste US-Bundesgericht hat entschieden, dass ein US-Richter die Weitergabe vertraulicher Firmen-Dokumente an eine ausländische Institution zur Hilfe bei einem juristischen Verfahren zwar nicht anordnen müsse, aber dies sehr wohl könne. Dies gelte auch, wenn der Fall sich noch in einer frühen Phase befinde.
Der Supreme Court bestätigte damit eine Entscheidung einer Vorinstanz, nach der Intel interne Unterlagen an die Wettbewerbshüter der EU-Kommission herausgeben soll. Sie untersuchen Beschwerden von AMD, Intel habe das europäische Wettbewerbsrecht verletzt; in dem Verfahren hatte AMD bei einem kalifornischen Gericht eine Verfügung gegen Intel beantragt, nach der der Konzern der EU Firmendokumente zur Verfügung stellen müsste.
In dem seit Oktober 2000 laufenden Rechtsstreit wirft AMD dem weltgrößten Chiphersteller vor, gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Intel habe mit wettbewerbswidrigen Mitteln unter anderem bei seiner Intel-inside-Kampagne seine Marktmacht ausgenutzt, um Konkurrenten wie AMD daran zu hindern, Marktanteile zu gewinnen, lautet der Vorwurf. Zur Beweissicherung fordert AMD die Herausgabe von vertraulichen Geschäftsunterlagen, die Intel einem US-Gericht in einem anderen Prozess vorgelegt hatte. Intel behauptet allerdings, dass diese Unterlagen nichts mit der Untersuchung der EU zu tun hätten.
Anfang Juni erst war bekannt geworden, dass die EU-Kommission in der laufenden Prüfung wegen der Beschwerde AMDs gegen Intel weitere Schritte eingeleitet hat. Nach dem Rücklauf von an die Konkurrenten verschickten Fragebögen will die Kommission entscheiden, ob ein formales Wettbewerbsverfahren gegen Intel eröffnet wird. (jk)