Facebook-Urteil: So machen sich Unternehmen immun gegen Datenlecks

Bereits der Kontrollverlust ĂĽber eigene Daten kann zu SchadenersatzansprĂĽchen fĂĽhren, hat der BGH entschieden. Deswegen mĂĽssen Unternehmen ihre IT schĂĽtzen.

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Frau sitzt zwischen ĂĽbergroĂźen Medikamentenverpackungen

(Bild: iX)

Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Dr. Hauke Hansen
  • Marek Stiefenhofer
Inhaltsverzeichnis

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. November 2024 zu einer schweren DatenschutzlĂĽcke bei Facebook sollte Unternehmen landauf landab zu signifikanten Nachbesserungen an ihrer Datensicherheitsarchitektur veranlassen. Vor einem Laissez-Faire-FĂĽhrungsstil sei gewarnt, denn genau darauf hat es die Klageindustrie abgesehen. Worauf es jetzt beim Datenschutzmanagement und der IT-Compliance ankommt.

Im Mittelpunkt der Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe (Az. VI ZR 10/24) steht ein Vorfall, bei dem personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern durch eine Sicherheitslücke offengelegt wurden. Bereits der bloße Kontrollverlust über personenbezogene Daten rechtfertigt einen Schadensersatzanspruch gegen das Unternehmen – und zwar unabhängig von dem Nachweis einer darüber hinausgehenden konkreten Beeinträchtigung, so der BGH. Unternehmen haften in Zukunft nur dann nicht, wenn sie angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit getroffen haben. Hinzu kommt: Durch neue Gesetze wird die Messlatte nochmals höher gelegt.

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  • FĂĽr Unternehmen bedeutet das wegweisende Urteil des BGH gegen Facebook, dass Datenleaks kĂĽnftig sehr teuer werden können. Schon der bloĂźe Verlust der Kontrolle ĂĽber die eigenen Daten kann fĂĽr Nutzer einen Schadensersatzanspruch gegenĂĽber dem Unternehmen auslösen.
  • Von Kanzleien, die sich auf die Durchsetzung von SchadensersatzansprĂĽchen spezialisiert haben, sind bei Datenschutzverletzungen Massenverfahren zu erwarten.
  • Unternehmen können sich dadurch absichern, dass sie die Daten ihrer Kunden und Nutzer bestmöglich schĂĽtzen, ihre Mitarbeiter sensibilisieren und alle ergriffenen MaĂźnahmen sorgfältig dokumentieren.

Bei Cyberangriffen ziehen Täter häufig Daten ab, um sie im Darknet zu veröffentlichen oder zu verkaufen. Neben möglichen Bußgeldern von Datenschutzbehörden entwickeln sich auch orchestrierte Schadensersatzansprüche von betroffenen Kunden zu einer ernst zu nehmenden Bedrohung. Veröffentlichen Hacker Kundendaten oder Daten von Mitarbeitern, dient den Betroffenen Artikel 82 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Grundlage einer Klage (siehe dazu ein Urteil des EuGH). Hauptvorwurf ist dann regelmäßig, das Unternehmen habe sich nicht ausreichend um die IT-Sicherheit gekümmert. Erstattet werden können nicht nur finanzielle Schäden durch den konkreten Missbrauch der erbeuteten Daten, sondern auch immaterielle Schäden, vergleichbar dem Schmerzensgeld.

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