Nicht der Bitcoin-Erfinder: Craig Wright verurteilt, weil er Gerichte nervt

Craig Wright ist der Missachtung eines englischen Gerichts schuldig. Er hat nicht aufgehört, haltlose Klagen zu führen. Jetzt versteckt sich der Mann.

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Güldene Münze mit Bitcoin-Logo steht auf einem Holztisch

(Bild: interestingworks/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Australier Craig Wright ist nicht der Bitcoin-Erfinder "Satoshi Nakamoto". Das hat ein englisches Gericht im März festgestellt. Doch Wright belästigte weiterhin als "Satoshi Nakamoto" über hundert Personen mit Milliardenforderungen. Daher untersagte ihm das Gericht im Juli, weitere Klagen oder deren Androhung. Weil Wright dennoch nicht aufgehört hat, wurde er am Donnerstag zu einem Jahr Haft verurteilt.

Diese Strafe ist für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings muss Wright binnen zweier Wochen 145.000 Pfund Verfahrenskosten zahlen (gut 175.000 Euro). Des Mannes habhaft zu werden, ist schwierig: Er ist der gerichtlichen Anordnung, zum Verfahren persönlich zu erscheinen, nicht nachgekommen. Laut eigener Angabe hält er sich irgendwo in Asien auf. "Es sieht so aus, als wüsste er genau, welche Länder kein Auslieferungsabkommen mit Großbritannien haben", stellte der Richter fest.

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Wright behauptet, seinen Wohnsitz in England zu haben, sich die Reise aus Asien nach Hause aber nicht leisten zu können. Als ihm die Gegenseite anbot, das Flugticket zu ersetzen, forderte Wright 240.000 britische Pfund für Reise und Verdienstentgang für sechs Monate (gut 291.000 Euro). Dieses Ansinnen war nicht nur aussichtslos, sondern auch verspätet, sodass Wright am Mittwoch in Abwesenheit verurteilt wurde. Am Donnerstag schaltete sich der Australier via Videolink zur Verkündung des Strafmaßes zu, wie die BBC berichtet.

Ursprünglich hat Wright 2021 und 2022 bei der Chancery Division des England and Wales High Court drei Klagen gegen eine lange Liste von Unternehmen, Personen und angebliche Gesellschaften bürgerlichen Rechts im In- und Ausland erhoben (Az. IL-2022-000035, IL-2022-000036 und IL-2022-000069). Dabei forderte er hunderte Milliarden Pfund. Ausgangspunkt war stets die Behauptung, er sei der wahre Satoshi Nakamoto, und die Beklagten hätten seine Immaterialgüterrechte verletzt.

In einem vierten Prozess war Wright der Beklagte: Der Branchenverband COPA forderte dabei die Feststellung, Wright sei nicht Nakamoto (Az. IL-2021-000019). Damit sollte erreicht werden, dass Wright aufhört, Leute aus dem Bitcoin-Orbit zu belästigen.

Mit einer fünften Klage (Az. BL-2021-000313), erhoben im Namen des wrightschen Unternehmens Tulip Trading Limiteds, suchte Wright zu erreichen, dass die Bitcoin-Programmierer die Blockchain manipulieren müssen, um verlustig gegangene 111.000 Bitcoin wiederzubeschaffen. In diesem Verfahren spielte die Identität Herrn Nakamotos keine Rolle. Ein Berufungsgericht hat im Vorjahr festgestellt, dass die Forderung nach der Blockchain-Manipulation nicht aussichtslos sei, doch hat Wright die Klage inzwischen fallengelassen.

Weil vier der fünf Verfahren davon abhingen, klärte das Gericht zunächst ([2024] EWHC 1198 (Ch)), ob Wright Nakamoto sei oder ob er sonst an der ursprünglichen Entwicklung von Bitcoin-Software oder des Bitcoin White Paper beteiligt war. Das Ergebnis ist vernichtend: "Ich habe geschlussfolgert, dass (Wright) Dokumente in großem Umfang gefälscht sowie wiederholt und ausführlich das Gericht angelogen hat", fasst der zuständige Richter in seinem Urteil vom Mittwoch zusammen, "Ich habe geschlussfolgert, dass Dr. Wright keine belastbaren Beweise dafür vorgelegt hat, in der frühen Entwicklung von oder Investitionen in das Bitcoin-System beteiligt gewesen zu sein."

Wrights Berufung gegen die Niederlage war erfolglos. Die übrigen "Nakamoto"-Klagen wurden entweder vom Gericht eingestellt oder von Wright fallengelassen. Dennoch soll er weiterhin diversen Personen mit ähnlichen Klagen gedroht haben. Daraufhin beantragte der Branchenverband COPA bei Gericht eine Verfügung gegen Wright, die das Gericht im Juli auch ausgestellt hat ([2024] EWHC 1809 (Ch)).

Darin wird Wright untersagt, Verfahren anzudrohen oder einzuleiten, in denen er entweder behauptet Nakamoto zu sein oder an den unter diesem Namen durchgeführten Unterfangen beteiligt gewesen sein, oder in denen er immaterialgüterrechtliche Ansprüche rund um Bitcoin geltend macht.

Trotzdem hat Wright weitergemacht und solche Verfahren zunächst angedroht und am 10. Oktober tatsächlich eine neue Klage gegen zwei bereits früher von ihm Beklagte eingereicht (Az. BL-2024-001495). Wright behauptet erneut immaterialgüterrechtliche Ansprüche, diesmal im Wert von 911 Milliarden Pfund (gut 1,1 Billionen Euro). Also beantragte COPA eine Verurteilung wegen Missachtung des Gerichts.

Mit Erfolg. Vergeblich vertrat Wright den Standpunkt, in seiner neuen Klagen gar nicht direkt zu behaupten, Nakamoto zu sein. Doch indirekt ist das der Fall, denn nur Nakamoto könnte, wenn überhaupt, die angeblich verletzten Rechte behaupten. Zudem weist der Richter darauf hin, dass seine Verfügung vom Juli Wright nicht bloß untersagt, sich als Nakamoto auszugeben, sondern überhaupt verbietet, eine Liste immaterialgüterrechtlicher Ansprüche rund um Bitcoin geltend zu machen. Damit wurde Wright verurteilt.

Mit seinen Fisimatenten hat sich Wright keine Freunde bei Gericht gemacht. Nicht nur bringt er wiederholt juristisch unhaltbare Argumente vor, er verletzt auch die Verfahrensvorschriften. Beispielsweise hat er eine Berufung direkt beim Berufungsgericht eingebracht, obwohl sie beim Erstgericht einzubringen ist. Zudem hat er ohne die erforderliche Genehmigung Dokumente an Beklagte im Ausland zugestellt.

Darüber hinaus Wright hat den Richter wiederholt der Befangenheit beschuldigt. Zentrales Element dieser Unterstellung ist offenbar ein Tippfehler in einem Tweet eines Dritten. Demnach soll der Richter eine COPA-Veranstaltung besucht haben, also eine Veranstaltung des Klägers – für sich genommen noch kein Befangenheitsgrund. Tatsächlich war allerdings CIPA gemeint, eine Organisation britischer Patentanwälte. Der Richter hielt fest, nie bei einer COPA-Veranstaltung gewesen zu sein, und lehnte den Befangenheitsantrag ab.

Das aktuelle Urteil des England and Wales High Court ist mit [2024] EWHC 3315 (Ch) zu zitieren, das Verfahren trägt die Az. IL-2021-000019. Die Gerichtsdokumente unterliegen der Open Government Licence 3.0.

(ds)