Meine E-Mail-Adresse wurde für Fremdeinkäufe genutzt

Jemand nutzte meine E-Mail für eine Bestellung, die Lieferung sowie die erste Mahnung ging an eine fremde Adresse. Händler rät zur Anzeige – was tun?

vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 2 Min.

Eine mir nicht bekannte Person nutzte bei einer Onlinebestellung meine E-Mail-Adresse. Die Lieferung ging an eine fremde Postanschrift und erfolgte per Rechnung. Ich erhielt per E-Mail Auskunft über die Bestellung, die Auslieferung, die Rechnung samt Adresse und nun eine erste Mahnung. Ich habe den Onlinehändler informiert und er rät mir, Anzeige zu erstatten. Ich fühle mich nicht als Opfer und vermutlich hat sich der Besteller nur bei der E-Mail-Adresse vertippt. Wie verhält man sich in solch einer Situation?

Möglicherweise war das kein ungeschickter Kunde, sondern eine Betrugsmasche. Da aber offenbar keine Finanzdaten von Ihnen an der falschen Stelle gelandet sind und auch dem Händler klar ist, dass Sie nur Besitzer der Mailadresse sind und nichts mit dem Kunden und der Lieferung zu tun haben, können Sie grundsätzlich beruhigt sein. Trotzdem empfehlen wir Ihnen ebenfalls, den Vorgang anzuzeigen. Das Problem ist nicht der konkrete Fall, sondern dass dieselben oder andere Täter Ihre Mailadresse – und damit zu einem Stück Ihre Identität – wieder missbrauchen könnten. Je nachdem, wie dieser Fall gelagert ist, könnte die Staatsanwaltschaft dann doch noch bei Ihnen anklopfen.

Mit der Anzeige können Sie dann nachweisen, dass Sie Betroffener eines Identitätsdiebstahls geworden sind und dies der Polizei gemeldet haben. Sie müssen dazu nicht auf eine Polizeiwache gehen, sondern können auch die Onlinewache Ihres Bundeslands nutzen. Die Ermittlung wird wahrscheinlich eingestellt, Sie haben dann aber eine Vorgangsnummer für den angesprochenen Fall.

Neugierig geworden?

(mon)