Behördensprech zum Windows-10-Support-Ende

Auf dem Portal FragDenStaat häufen sich Anfragen, wie Behörden mit dem Support-Ende von Windows 10 umgehen: Die Antworten verblüffen.

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Anfragen an FragDenStaat legen den Finger in die Wunde bei Behörden: Auch die müssen sich um das Supportende für Windows 10 kümmern.

(Bild: Anton Watman/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Ein Teil dieser Antwort würde Hacker inspirieren, lautet – sinngemäß – eine von vielen Auskünften zu Anfragen bei FragDenStaat, wie Behörden mit dem Windows-10-Support-Ende am 14. Oktober 2025 verfahren wollen. Dann laufen nämlich die Security-Updates für reguläre Versionen aus. Nur gegen steigende Extrazahlungen will Microsoft für weitere drei Jahre solche Updates bereitstellen. Für Privatkunden-PCs soll das 30 US-Dollar im ersten Jahr kosten. Firmenkunden und Behörden dürfen mit mehr rechnen.

Auch der Umstieg auf Windows 11 könnte Behörden teuer zustehen kommen: Viele PCs erfüllen die Voraussetzungen für den Betrieb von Windows 11 nicht. Sie müssten ausgetauscht werden, obwohl sie technisch durchaus leistungsfähig genug wären, um auch Windows 11 auszuführen – nur verweigert Microsoft beharrlich ein Upgrade und schiebt Hardwareanforderungen besonders an die Prozessoren vor. Es wird befürchtet, dass dadurch unnötiger Elektroschrott entsteht.

Da ist es bemerkenswert, wie im April 2024 ausgerechnet das Umweltbundesamt auf die Nachfrage reagiert, was man dort gegen den High-End-Elektroschrott machen will: "Leider sind die von Ihnen gewĂĽnschten Umweltinformationen ... nicht vorhanden". Und: Informationen, die nicht vorliegen, seien auch nicht auskunftspflichtig. Andere Stellen seien nicht bekannt. Am Ende empfiehlt das Amt das Bundesministerium fĂĽr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz als Ansprechpartner.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zieht in seiner Ablehnung des Auskunftersuchens vom 19.12. den de-Maizière-Joker: "... besteht der Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann.".

Der Antragsteller will Widerspruch einlegen. Seine Anfragen an den ThĂĽringer Landtag hat dieser mit dem Hinweis beantwortet, dass das Auskunftsersuchen den geringfĂĽgigen Aufwand ĂĽbersteigen wĂĽrde und kostenpflichtig sei. Auf eine Antwort aus Bayern wartet er noch.

Es gibt aber durchaus auch positive Beispiele: Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg glänzt mit seiner Auskunft zu den Migrationsplänen der Windows-Rechner angesichts des auslaufenden Supports: Dort laufe die Migration auf Windows 11 und sei bis Mitte Februar 2025 erledigt.

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(ps)