US-Musikindustrie reicht erneut Klagen gegen Tauschbörsennutzer ein

Über 4.000 Nutzer von Tauschbörden hat die RIAA mittlerweile vor den Kadi gezerrt; einzelne Klagen gegen User, die sich nicht auf das Amnestieprogramm des Verbands einließen, liegen ebenfalls vor.

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Von
  • Jürgen Kuri

Mehr als 4.000 Nutzer von Tauschbörsen sind mittlerweile vom US-Musikindustrieverband RIAA wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt worden: Die Organisation hat nunmehr 744 neue Klagen gegen unbekannt eingereicht. Außerdem wurden 152 Klagen gegen einzelne Personen vorgelegt, die in früheren Verfahren identifiziert worden waren, sich aber nicht auf eine außergerichtliche Einigung mit der RIAA im Rahmen eines umstrittenen Amnestieprogramms des Verbands einließen.

Erneut reichte die RIAA 744 Klagen gegen unbekannt (so genannte "John-Doe"-Verfahren) ein, da die Namen der angeblichen Urheberrechtsverletzer nicht bekannt sind. Die RIAA musste vor kurzem eine Schlappe einstecken in ihren Bemühungen, auf Grund der IP-Adressen die Namen von Internet-Nutzern, die in Tauschbörsen Songs anbieten, von den Internet-Providern zu erfahren: Ende vergangenen Jahres entschied ein Gericht, dass die bis dahin erwirkten Anordnungen zur Herausgabe von Kundendaten zwecks Verfolgung des illegalen Tausches von Musik nicht zulässig sind. Zwar erreichte die RIAA Ende Juli dieses Jahres vor Gericht, dass ein Kabelnetzbetreiber Kundendaten an den Verband herausgeben muss -- auch in diesem Verfahren meinte das Gericht allerdings, die RIAA könne dies nur verlangen, wenn konkrete Gesetzesverstöße nachgewiesen würden. Allein die Behauptung, über eine bestimmte IP-Adresse könnten Urheberrechtsverletzungen begangen worden sein, reiche nicht aus -- eine Art virtuelles Schleppnetz, mit dem die RIAA erst Anbieter urheberrechtlich geschützter Songs in Tauschbörsen ermitteln wollte, ist damit ausgeschlossen.

Nachdem die US-Musikinudstrie im Verfahren gegen Grokster und Streamcast Networks eine schwere Schlappe einstecken musste, hatte der Verband bereits angekündigt, nicht zurückstecken zu wollen. Die Entscheidung, Grokster und Streamcast könne der Vertrieb und die Herstellung von P2P-Software nicht verboten werden, da sie nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich seien und die Software auch für rechtmäßige Zwecke eingesetzt werden könne, enthebe die Firmen nicht der Verantwortung, sich gegen die illegale Nutzung der Software zu wenden, meinte der Verband. Außerdem werde man weiter gegen Internet-Nutzer vorgehen, die durch das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials in Tauschbörsen das Copyright verletzen. (jk)