Reklametrojaner unter US-Verfassungsschutz

Der Spyware-Hersteller WhenU hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, um das Anti-Spyware-Gesetz des US-Bundesstaates Utah als verfassungswidrig auszusetzen.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Der Spyware-Hersteller WhenU hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, um das Anti-Spyware-Gesetz des US-Bundesstaates Utah als verfassungswidrig auszusetzen. Die Reklameagentur hatte sich mit ihrer Klage schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes auf den Schutz ihrer freien Meinungsäußerung berufen und behauptet, das Gesetz folge bloß der Lobbyarbeit eines lokalen Kontaktlinsenherstellers, der sich gegen konkurrierende Anzeigen wehren wolle.

Zumindest vorläufig erreicht der Richterspruch aus Utah, was andere Opponenten des Gesetzes auf politischem Wege nicht geschafft haben: Ein offener Brief namhafter IT- und Internet-Anbieter an den Mehrheitsführer im Utaher Senat teilt zwar öffentlich das "sehr ernste Anliegen gegen Spyware", kritisiert aber umso deutlicher einige vermeintliche praktische Mängel des Gesetzes. Nach Meinung der Unterzeichner, darunter Microsoft, eBay, AOL, Google, Yahoo!, Cnet, aber auch der Rekord-Anzeigenschalter Orbitz, behindert das Gesetz auch legale Werbeformen und soll neben anderen Nachteilen sogar das Internet verlangsamen, indem es Surfer mit zusätzlichen Notizen über installierte Software belästigt. Diese Äußerungen "scheinen das Gesetz zu missverstehen", erläutert der angesehene Harvard-Rechtsexperte Ben Edelmann. Ihn verwundert es freilich weniger, dass Firmen wie WhenU oder der auch in Deutschland gerichtsbekannte Mitbewerber Claria (ex-Gator) gegen das Gesetz Sturm laufen. Zwar proklamiert WhenU-Chef Avi Naider treuherzig, "Spyware ist ein Problem und wir wollen dem ein Ende setzen", doch erwartungsgemäß fühlt sich das Unternehmen von dem Begriff "Spyware" ebenso wenig beschrieben wie Claria. (hps)