Keine fremden Popups bei Hertz

Die deutsche Niederlassung der Autovermietung Hertz hat eine einstweilige Verfügung gegen den Werbevermarkter Claria und dessen Einsatz von Werbebannern erwirkt.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Die deutsche Niederlassung der Autovermietung Hertz hat eine einstweilige Verfügung gegen den Werbevermarkter Claria und dessen Einsatz von Werbebannern erwirkt. Claria, besser bekannt unter dem ehemaligen Firmennamen Gator, verbreitet Software-Trojaner, die Surfer beim Besuch bestimmter Firmenwebseiten vorzugsweise mit Popup-Reklame für die Mitbewerber der besuchten Unternehmen bombardieren.

Die Anwälte von Hertz machten geltend, dass diese Werbepraxis das Online-Geschäft der Autovermietung erschweren, und setzten sich mit dieser Auffassung in erster Instanz vor Gericht durch. In der Folge muss Claria ab sofort die ungenehmigte Platzierung von Popup-Bannern über der Hertz-Webseite unterlassen, sonst droht der Agentur je Zuwiderhandlung eine Strafe von bis zu 300.000 US-Dollar oder ein halbes Jahr Gefängnis. Wen in diesem Fall die Haftstrafe bei dem kalifornischen Unternehmen ereilen soll, war dem Richterspruch nicht zu entnehmen. Bei Claria wollte man das Urteil nicht kommentieren.

Die Entscheidung ist auch insofern bemerkenswert, als sie erstmals einen klaren Beschluss zu Ungunsten der Werbeagentur darstellt, nachdem sich vor Jahresfrist einige US-Verlage außergerichtlich mit Gator geeinigt hatten. Mehr noch: In einem ähnlich gelagerten Prozess gegen die Anzeigenagentur WhenU hatte ein US-Bezirksrichter die beschriebene Anzeigenpraxis sogar für rechtmäßig erklärt. (hps)