EU-Parlament formuliert Grundsätze zur Netzpolitik

In einer Entschließung hat sich das Parlament zu Fragen der internationalen Netz- und Selbstverwaltung geäußert. Im Kampf gegen Cybercrime und Kinderpornographie hat es sich für den Grundsatz "Löschen vor Sperren" ausgesprochen.

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Von
  • Monika Ermert

Das Europäische Parlament hat den Grundsatz "Löschen vor Sperren" in einer aktuellen Entschließung noch einmal unterstrichen. Im Kampf gegen Cybercrime und Kinderpornographie "sollten kriminelle Inhalte an der Quelle gelöscht werden, bevor erwogen wird, Webseiten zu blockieren." Anlass für die Entschließung ist die Positionierung des Parlaments in der Debatte um die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) und das Internet Governance Forum (IGF). Das Parlament nutzte die Gelegenheit zu einer grundsätzlichen Positionsbestimmung in Fragen der internationalen Netz- und Selbstverwaltung.

Einzelne Abgeordnete im Bürgerrechts- wie auch im federführenden Industrieausschuss hatten sich die Abgrenzung zu Webblockaden noch pointierter vorgestellt. Ein Änderungsantrag des Liberalen Alexander Alvaro zielte auf ein schlichtes "Löschen statt Sperren" anstelle der Kompromissformel "Löschen vor Sperren". Durchgefallen war auch ein Vorschlag der schwedischen Liberalen Lena Ek, nach dem die Gemeinschaft "aktiv gegen Zensur und staatliche Aussperrungen von Nutzern aus dem Netz" vorgehen sollte.

Mehrheitlich verabschiedet wurde ein Aufruf an alle Regierungen, sie sollten von Zensur, Sperrungen oder Filtern absehen und solche auch nicht privaten Unternehmen auferlegen. Grundrechte wie Netzzugang und Informationsfreiheit will das Parlament auch in der Auseinandersetzung um globale Standards vertreten sehen, daher begrüßte es die aktuelle Debatte um das als "fünfte Freiheit" von der spanischen EU-Ratspräsidentschaft diskutierte Zugangsrecht zum Internet. In einem noch zu formulierenden Grundsatzkatalog der EU für das globale Netz müssen laut der Entschließung die Grundsätze Transparenz und Demokratie, Technologieneutralität, Teilhabe aller bei der Regulierung der globalen Ressource Internet, Integrität des Netzbetriebs und der Verzicht auf unilaterale Eingriffe stehen.

Das EU-Parlament schlägt verbesserte Widerspruchsmöglichkeiten für die Nutzer gegen Entscheidungen der ICANN vor. Offenbar sind die Parlamentarier mit den bisher existierenden Schiedsverfahren ebenso wenig zufrieden wie mit den Rechtsmitteln der EU-Bürger in Fragen des Datenschutzes gegen US-Institutionen. Zudem empfiehlt das Parlament der ICANN, bei ihrer Finanzierung auf mehr Diversität zu achten und die Teilnahme der Zivilgesellschaft, insbesondere aus Entwicklungsländern, noch mehr zu unterstützen. Die einseitige Aufsichtsrolle der USA über den Betrieb der Rootzone lehnen die Parlamentarier rundweg ab. Künftig müsse die dafür zuständige Internet Assigned Numbers Authority (IANA) unter internationale Aufsicht gestellt werden. Damit wiederholt das Parlament eine Forderung der ehemaligen Medienkommissarin Viviane Reding.

Insgesamt positiv äußert sich das Parlament zur IGF-Plattform. Abgesehen von der Aufforderung, auch hier mehr Entwicklungsländer an Bord zu holen und für mehr Transparenz zu sorgen, sieht das Parlament hier vor allem auch innerhalb der EU Handlungsbedarf. Notwendig seien eine bessere Kooperation zwischen dem europäischen und den nationalen Parlamenten. Die Kommission soll künftig einen Internet-Governance-Jahresbericht abliefern. Kritisch begleitet werden muss laut der Entschließung auch, inwieweit Abhängigkeiten von marktbeherrschenden IT-Lösungen die EU beziehungsweise die Sicherheit der hiesigen Netze beeinflussen. Zudem wird die Kommission aufgefordert, eine zentrale Clearingstelle für Anbieter von kryptographischen Zertifikaten in der EU zu entwickeln. (anw)