Apples Gebühr für andere App-Stores: EU-Kommission befragt Entwickler

Um die alternativen App Stores in der EU ist es ruhig geworden. Doch der Konflikt zwischen iPhone-Hersteller und EU-Kommission schwelt offenbar weiter.

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App-Store-Icon vor wolkigem Hintergrund

(Bild: Tada Images / Shutterstock)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Entspricht die Gebühr, die Entwickler bei Nutzung alternativer App Stores an Apple entrichten müssen, den Vorschriften des Digital Markets Act (DMA)? Dieser Frage geht die EU-Kommission aktuell mit Befragungen von Appentwicklern nach, berichtet die US-Finanznachrichtenagentur Bloomberg. Dabei geht es darum, ob die Gebühr freien Wettbewerb auf Apples Plattformen verhindert.

Die von Apple "Core Technology Fee" genannte Gebühr ist nur von Entwicklern zu bezahlen, die Apples alternativen Geschäftsbedingungen in der EU zugestimmt haben. Wer seine Apps weiterhin nur über Apple vertreibt, zahlt die übliche Provision von bis zu 30 Prozent auf App- und In-App-Käufe. Seit iOS 17.4 sind alternative Marktplätze auf iPhones in der EU verfügbar.

Die Bedingungen für die Zahlung der "Kerntechnologiegebühr" sind im Vergleich zur alten Regelung komplex: Entwickler zahlen diese für die erste Installation einer App, allerdings erst, wenn die Zahl der Installationen die Marke von einer Million überschreitet. Darüber hinaus sind die 50 Cent für jede weitere erste Installation pro Jahr zu zahlen – dazu zählen etwa auch Updates.

Nach zunächst enger gefassten Regeln hat Apple allerdings einige Zugeständnisse gemacht: Für kostenlose Apps muss gar nichts bezahlt werden. Auch gemeinnützige Organisationen sind ausgenommen, und für kleine Entwickler gibt es eine dreijährige Übergangsphase mit Kauf-Apps – damit soll verhindert werden, dass kleine Entwickler im Falle eines plötzlichen Erfolgs ihrer App in den Ruin getrieben werden. Laut Apple muss die Mehrzahl der Entwickler aufgrund der Regelungen gar keine Gebühren zahlen.

Die EU-Kommission bleibt trotzdem skeptisch. In dem Fragebogen, der laut Bloomberg im Dezember verschickt wurde, wird etwa danach gefragt, ob Entwickler die Gebühr an ihre Käufer weitergeben können, ob sie deswegen ihre Geschäftsmodelle anpassen mussten und ob sie Apples Darstellung zustimmen, dass die alternativen Bedingungen sogar eine Kostensenkung für Entwickler bewirken. Wann die Fragebögen ausgewertet werden und es zu weiteren Verfahrensschritten kommt, ist ungewiss.

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Sollte die Untersuchung zum Ergebnis haben, dass Apples Regelung nicht dem DMA entspricht, drohen Zwangsmaßnahmen und Strafen – und das bis zu einer Höhe von zehn Prozent des Jahresumsatzes.

(mki)