Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: Ausschuss-Anhörung am Mittwoch

Am Mittwoch hört der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie zehn Experten. Es geht etwa um die Kappung der Einspeisevergütung.

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Installateur montiert ein Modul einer Photovoltaik-Anlage.

(Bild: eva_blanco / Shutterstock.com)

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Der Bundestagsausschuss plant am Mittwoch von 11:15 bis 13:15 Uhr eine zweistündige Expertenanhörung zu geplanten Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz. Darin geht es unter anderem um die Kappung von Einspeisevergütung zu Zeiten negativer Strompreise.

Der Gesetzesentwurf wurde gemeinsam von Grünen und SPD nach dem Ende der Ampelregierung am 17. Dezember im Bundestag eingereicht. In der ersten Beratung am 20. Dezember 2024 wurde es dann in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie verwiesen. Dort steht es nun am Mittwoch dieser Woche auf der Tagesordnung.

Der Änderungsentwurf mit dem Namen "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen" enthält unter anderem Klauseln dazu, dass zu Zeiten negativer Strompreise die Vergütung für Solaranlagenbetreiber auf null gesetzt wird. Damit soll eine bessere Steuerung der Stromerzeugung und Stabilisierung der Netzlast erreicht werden, die zur Systemsicherheit des Netzbetriebs dient.

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Interessant ist etwa ab Seite 27 der §51a. Demnach wird die Einspeisung in Viertelstunden-Einheiten quantisiert. Die Strombörsen sollen die Viertelstunden-Einheiten an die Übertragungsnetzbetreiber melden, in denen die Vergütung aufgrund negativer Strompreise auf null gesetzt wurde. Die Anzahl wird auf den Vergütungszeitraum von bislang in der Regel 20 Jahren der betroffenen Anlagen aufgeschlagen. Allerdings sieht Absatz (2) eine Reduktion vor, die die Anzahl mit dem Faktor 0,5 multipliziert – nach jetzigem Stand also halbiert.

Der Ausschuss möchte zehn Experten zu diesem und drei weiteren Gesetzesvorhaben hören. Erste Stellungnahmen liegen bereits öffentlich vor. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) "begrüßt ausdrücklich" das "Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Stromspitzen und zur Gewährleistung der Systemstabilität" sowie die Änderungen für einen zügigen Rollout von intelligenten Messsystemen. In dasselbe Horn stößt die 50Hertz Transmission GmbH, sie empfiehlt jedoch, in "einzelnen Aspekten über die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen hinaus zu gehen": "So etwa sollten: Die Maßnahme zur Aussetzung der Vergütung bei negativen Preisen (§ 51 Abs. 1 und 2 EEG-E) für Neuanlagen durch die Einführung einer Pönale bei weiterer Einspeisung ergänzt werden", empfiehlt 50Hertz, also Strafzahlungen für weitere Einspeisungen von Anlagenbetreibern folgen.

Der Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V (BSW Solar) empfiehlt hingegen, "den Gesetzentwurf jetzt zu beschließen, damit die notwendigen Maßnahmen zur weiteren Systemintegration der Photovoltaik den starken Zubau der nächsten Monate erfassen, Erzeugungsspitzen gedämpft und die Fördereffizienz erhöht werden".

Neben diesem Gesetzentwurf stehen zudem ein Änderungsantrag von Grünen und SPD zu dem Gesetzentwurf, die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/14242) sowie ein Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 (20/14026) auf dem Programm. Die Sitzung ist öffentlich und wird auf der Webseite des Bundestags übertragen.

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(dmk)