TikTok nach halbem Tag in den USA wieder online, Drohungen aus dem Kongress

Etwas mehr als einen halben Tag lang war TikTok in den USA nicht zugänglich, jetzt geht die App wieder. Angeblich dank Donald Trump. Doch es droht Widerstand.

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TikTok-Logo auf einem Smartphone, das auf einer US-Flagge liegt.

(Bild: Luiza Kamalova/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nachdem TikTok in den USA etwa einen halben Tag lang offline war, ist die App jetzt wieder verfügbar. Wer die Videoanwendung öffnet, wird nun von einem "Welcome back!" begrüßt und einer Erklärung, dass der nächste US-Präsident Donald Trump für die Rückkehr verantwortlich sei. Das berichtet The Verge und zeigt auch einen Screenshot der neuen Botschaft. Wenige Stunden zuvor hatte Trump erklärt, dass er unmittelbar nach seiner Amtsübernahme dafür sorgen will, dass der TikTok-Betreiber ByteDance noch eine Gnadenfrist bekommt. Ziel sei aber weiterhin ein Verkauf der Anwendung. Obwohl ByteDance diesen Verkauf immer abgelehnt hat, hat der Konzern angeblich entschieden, dass das ausreichend ist.

Trump hat Unternehmen außerdem zugesichert, dass sie – anders als in dem Verbotsgesetz vorgesehen – nicht zur Rechenschaft gezogen würden, wenn sie TikTok unterstützten. Laut The Verge war diese Zusicherung ausreichend für TikToks Hosting-Provider Oracle und den CDN-Anbieter Akamai, um TikTok die eigenen Dienste wieder zur Verfügung zu stellen. Anders sieht es demnach bei Google und Apple aus. In den US-amerikanischen App-Stores der Konzerne ist TikTok nicht verfügbar. Dort heißt es demnach, dass die App gegenwärtig nicht angeboten werden könne, oder deren Download "pausiert" sei. ByteDance gibt sich demnach aber zuversichtlich und hat der Werbekundschaft versichert, dass Kampagnen bald wieder aufgenommen würden.

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Donald Trump hat überdies erklärt, dass unter seiner Ägide ein "Deal zum Schutz der nationalen Sicherheit" angestrebt würde, bei dem ByteDance doch 50 Prozent der Anteile behalten könnte. Ziel sei ein Joint Venture, bei dem die USA die andere Hälfte bekommen würden. So könnte TikTok gerettet und noch viel wertvoller werden. The Verge verweist noch darauf, dass TikTok zuletzt offen auf Trump gesetzt hat, um das Verbot doch noch abzuwenden. Vorher ist ByteDance vor dem Supreme Court gescheitert und hat damit den Instanzenzug gegen die drohende Sperrung ausgeschöpft. Rein rechtlich hat sich zwischen der Sperrung der App in der Nacht zu Sonntag und der Öffnung Sonntagmittag nichts geändert.

Aus dem US-Senat gibt es derweil scharfe Drohungen in Richtung der Konzerne, die TikTok jetzt noch unterstützen. Mit Tom Cotton und Pete Ricketts haben zwei Senatoren der Republikanischen Partei Donald Trumps erklärt, dass es keinerlei rechtliche Grundlage für irgendeine Art von Verlängerung der Verkaufsfrist von TikTok gebe. ByteDance müsse einem Verkauf zustimmen, um die Sperre zu verhindern. Jede Firma, die TikTok trotzdem unterstütze, könnte sich Strafzahlungen von "hunderten Milliarden US-Dollar" gegenübersehen, drohte Cotton später auf dem Kurznachrichtendienst X und warnte noch: "Denken Sie darüber nach."

ByteDance selbst hatte TikTok in der Nacht zu Sonntag für Nutzer und Nutzerinnen in den USA gesperrt, bevor das Verbotsgesetz in Kraft trat. Das Gesetz Protecting Americans from Foreign Adversary Controlled Applications Act schreibt dem chinesischen Konzern vor, den US-Ableger der beliebten Anwendung bis Sonntag zu verkaufen. Zwar räumt das Gesetz dem jeweils amtierenden US-Präsidenten das Recht ein, eine Gnadenfrist zu ermöglichen, aber nur, wenn der Verkauf bereits verbindlich vertraglich vereinbart ist. Dem hat sich ByteDance immer verweigert; den für Tiktoks Erfolg elementaren Algorithmus darf Bytedance aufgrund chinesischer Bestimmungen gar nicht verkaufen. Obwohl Joe Biden vor dem Wochenende versichert hat, das Verbot nicht durchsetzen zu wollen, ging die App dann offline, nur um nach dem inhaltlich gleichlautenden Versprechen Donald Trumps wiederzukommen.

(mho)