Streit um KI-Musik: GEMA fordert Lizenzgebühren von Suno
Titel von Atemlos bis Daddy Cool sollen identifizierbar in Suno-Datenbanken schlummern.
(Bild: whiteMocca/Shutterstock.com)
Die Gesellschaft für Musikalische Aufführungsrechte (GEMA) hat beim Landgericht München Klage gegen den KI-Audiogenerator Suno eingereicht. Die Verwertungsgesellschaft wirft dem Anbieter vor, ihren Generator auf unzulässige Weise mit urheberrechtlich geschützten Musikwerken trainiert zu haben.
Mit der Klage will die GEMA erreichen, dass Unternehmen wie Suno für die Nutzung von Musik Lizenzgebühren an die Urheber ausschütten. Konkret betroffen sind laut der Verwertungsgesellschaft unter anderem Songs wie "Forever Young" von der Münsteraner 80er-Synthiepopband Alphaville, "Atemlos" von Kristina Bach, das vom Popproduzenten Frank Farian geschriebene Boney M.-Lied "Daddy Cool" und Werke des Modern Talking-Duos Dieter Bohlen und Thomas Anders. Diese und weitere Titel würden in Melodie, Harmonie und Rhythmus identifizierbar repliziert, ist sich die GEMA sicher.
"KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon", sagt Tobias Holzmüller, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft. "Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche Grundlage." Suno mit Sitz in Cambridge, Massachusetts verlangt in einer Pro-Variante von seinen Nutzern derzeit 10 US-Dollar pro Monat. Die Nutzer erhalten dafür Credits, die sie zur Generierung von Audios per Prompt-Eingabe nutzen können.
GEMA will Rechtsklarheit schaffen
Die GEMA versucht mit der jetzigen Klage den Druck auf die Anbieter generativer KI-Dienste weiter zu erhöhen. Durch die Verfügbarkeit der App überall in Deutschland ist die Gerichtsbarkeit frei wählbar, die GEMA sitzt selbst in München und hatte bereits im vergangenen Jahr dort Klage gegen OpenAI eingereicht. Hier lautete der Vorwurf jedoch nicht, dass der ChatGPT-Entwickler die Musik selbst unzulässig nutze, sondern dass die Urheberrechte bei den Texten verletzt würden, da dafür keinerlei Lizenzen erworben worden seien. Die Verwertungsgesellschaft, die 95.000 Mitglieder zählt, will mit den Verfahren die Lizensierung durch KI-Unternehmen erzwingen.
Videos by heise
Ganz sicher, dass das Vorgehen bei der Justiz erfolgreich ist, scheint sich die GEMA allerdings nicht zu sein: "Wenn wir in Zukunft auf menschengemachte Musik nicht verzichten wollen, brauchen wir dringend einen Rechtsrahmen, der den Urheberinnen und Urhebern eine angemessene Beteiligung an der Wertschöpfung durch die KI-Anbieter sicherstellt", sagt der Aufsichtsratsvorsitzende Ralf Weigand. Hintergrund dieser Unsicherheit ist die Frage, inwieweit eine 2019 in das Europarecht und das deutsche Urheberrechtsgesetz geschriebene Ausnahmeregelung für das Training von KI mittels Text- und Data-Mining auch für derartige Fälle Anwendung findet. Das betrifft dabei alle Arten von urheberrechtlich geschützten Werken. Die Verwertungsgesellschaften sind derzeit noch auf der Suche nach Antworten. Auch in den USA ist die Diskussion dazu, ob und inwieweit KI auch mit rechtlich geschütztem Material trainiert werden darf, derzeit voll im Gange.
(mki)