Historiker: Bund hält 7,5 Millionen Akten geheim

In den Ministerien und Archiven des Bundes lagern nach Berechnungen eines Historikers mehr als 7,5 Millionen Geheimakten. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisiert die Geheimhaltung mancher Verträge mit Firmen.

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  • dpa

Verlangt mehr Informationsfreiheit: Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar.

(Bild: dpa)

In den Ministerien und Archiven des Bundes lagern nach Berechnungen eines Historikers mehr als 7,5 Millionen Geheimakten. Allein im Bundeskanzleramt und im Bundesinnenministerium würden über 3,5 Millionen als Verschlusssache gestempelte Dokumente liegen, errechnete der Freiburger Historiker Josef Foschepoth nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Diese seien in aller Regel der zeitgeschichtlichen Forschung entzogen.

Grundsätzlich gilt für Geheimakten eine Verschlussfrist von 30 Jahren. Geheimakten aus den Jahren 1949 bis 1959 werden nach einer Neuregelung bis 2013 zugänglich gemacht. Akten, die zwischen 1960 und 1994 angelegt wurden, sollen bis 2025 schrittweise (drei Jahrgänge pro Kalenderjahr) geöffnet werden. Für Verschlusssachen, die von 1995 an erstellt wurden, gilt dann die 30-Jahres-Frist.

Demgegenüber hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, eine weitgehende Offenlegungspflicht für bisher geheime Verträge zwischen Bund und Unternehmen gefordert: "Der Bund sollte hier dem Land Berlin folgen", sagte Schaar dem Spiegel. Berlin plant als erstes Bundesland, Verträge mit Wirtschaftsunternehmen, die den "Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge" betreffen, künftig zu veröffentlichen. Darunter fallen Privatisierungen von Krankenhäusern, Wasser- und Abwasseranlagen, Strom- und Gasnetzen sowie Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr oder der Müllentsorgung.

Noch vor der Sommerpause will das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschieden. Damit werde ein "hohes Maß an Transparenz und Publizität" geschaffen, heißt es in einer Stellungnahme des Senats zu der Initiative von Grünen und den Berliner Regierungsparteien SPD und Die Linke.

Bisher wurde eine Veröffentlichung auch in Berlin unter Berufung auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse abgelehnt, darunter fielen der umstrittene S-Bahn-Vertrag mit der Deutschen Bahn AG und die Teilprivatisierung der Wasserversorgung an die Konzerne Veolia und RWE. "Der Bürger hat aber ein Recht darauf zu wissen, zu welchen Bedingungen der Staat Leistungen privatisiert", sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar. Das gelte auch für den Bund, wo "selbst Verträge mit Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn AG wegen Vertraulichkeitsklauseln vor der Öffentlichkeit geschützt werden". Damit, so der Datenschutzbeauftragte, werde das Gesetz „teilweise ad absurdum geführt“. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen haben bisher noch nicht einmal ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz erlassen.

Selbst in einer Schicksalsfrage der Demokratie, dem Schutz des Wahlverfahrens vor Manipulation, hat sich das Informationsfreiheitsgesetz im Ernstfall als wirkungslos erwiesen. Auf dem Höhepunkt der Diskussion um den Einsatz von Wahlcomputern verweigerte die zuständige Behörde dem c't-Korrespondenten Richard Sietmann den beantragten Einblick in das Zulassungsverfahren. In dem Prozess, den Sietmann daraufhin mit Unterstützung des Heise-Verlags führte, entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig im Oktober 2007 gegen die Informationsfreiheit. (18 Monate später befand das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig). (cp)