Online einkaufen: Richtig reklamieren und sicher versenden
Wird eine bestellte Ware defekt oder gar nicht geliefert, sollten Sie das schnellstmöglich reklamieren. Wer seine Rechte kennt, erspart sich eine Menge Ärger.
(Bild: KI, Collage c’t)
Falls sich bei einem als Neuware gekauften Produkt ein Defekt zeigt, können Sie im Rahmen der sogenannten Gewährleistung zwei Jahre lang Ansprüche beim Verkäufer geltend machen. Im Onlinehandel gilt dabei im ersten Jahr zudem die Beweislastumkehr: Ihr Vertragspartner, in diesem Fall der Händler, muss im Streitfall beweisen, dass die Ware beim Verkauf in einwandfreiem Zustand war.
Oft treten Mängel erst nach einer Weile im Gebrauch auf, etwa wenn sich Verklebungen im Handy lösen oder das Display tote Pixel hat. Reklamieren Sie dann sofort und zögern Sie nicht. Ist das erste Jahr abgelaufen, sind nämlich Sie in der Beweispflicht und müssen nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorlag.
- Reklamieren Sie falsche oder fehlerhafte Ware unverzĂĽglich.
- Wenden Sie sich bei Defekten im ersten Jahr nach dem Kauf an den Händler.
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Nachlieferung.
- PrĂĽfen Sie Pakete vor dem Ă–ffnen und dokumentieren Sie etwaige RĂĽcksendungen.
Falsche oder fehlerhafte Ware
Falls eine Ware defekt bei Ihnen ankommt, reklamieren Sie sofort schriftlich per E-Mail. Nennen Sie darin die Typenbezeichnung und die Seriennummer des Artikels, beschreiben Sie möglichst präzise den Defekt auch mit Fotos, nennen Sie Ihre postalische Anschrift sowie eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen und erklären Sie, ob Sie ein Ersatzgerät oder eine Reparatur wünschen. Falls Sie zunächst zum Telefonhörer greifen, legen Sie ein Gedächtnisprotokoll mit Datum, Namen des Gesprächspartners und Ergebnis des Gesprächs inklusive gesetzter Fristen an.
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