Bundestag beschließt "Solarspitzengesetz": zahlreiche Änderungen für PV-Besitzer

Das "Solarspitzengesetz" hat den Bundestag passiert. Änderungen gibt es etwa bei der Einspeisevergütung zu Spitzenzeiten und bei Smartmetern.

vorlesen Druckansicht 754 Kommentare lesen
Details,Of,The,Sunship,In,Green,City,,Freiburg.,The,Solar

(Bild: Gyuszko-Photo/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis
close notice

This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Betreiber neuer Solaranlagen erhalten bei negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung mehr und Smart Meter werden für Nutzer teurer: So lauten zwei der wichtigsten Neuerungen des sogenannten Solarspitzengesetzes, das der Bundestag am Freitag beschlossen hat. Zuvor hatten sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen mit der Union darauf verständigt, das Gesetz gemeinsam noch vor der Wahl zu verabschieden.

Ein Hauptziel des umfangreichen Gesetzes ist die Glättung temporärer Stromüberschüsse, die in den vergangenen Jahren vor allem durch den starken Ausbau von Solaranlagen häufiger wurden. Die Überschüsse können die Netzstabilität gefährden, manche Unternehmen warnten sogar vor "regionalen Blackouts".

Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten deshalb künftig keine EEG-Vergütung mehr für den Strom, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins Netz einspeisen. Dadurch entgangene Vergütungen sollen durch eine Verlängerung des rund 20-jährigen EEG-Bezugszeitraums kompensiert werden.

"Der finanzielle Nachteil für Betreiber:innen von Solaranlagen hält sich damit in Grenzen", kommentierte der Bundesverband Solarwirtschaft e.V.. Wer den Strom intelligent nutze oder speichere, könne sogar einen wirtschaftlichen Vorteil generieren. Wer bereits eine PV-Anlage betreibt, könne freiwillig zu der Neuregelung wechseln. Als Anreiz diene dabei eine Erhöhung der EEG-Vergütung von 0,6 ct/kWh.

Videos by heise

Tiefgreifende Änderungen gibt es auch bei der Digitalisierung der Stromnetze: Künftig müssen alle PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp durch Netzbetreiber steuerbar sein. Zum Einsatz kommen dabei Smart Meter und Steuerungstechnik. So will die Bundesregierung laut dem Gesetz sicherstellen, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen.

Gleichzeitig werden Smart Meter für die Anschlussnutzer teurer: Die maximalen Entgelte steigen zum Beispiel für Besitzer von PV-Anlagen (2 kW bis 15 kW) um 30 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Kosten für den Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt in Höhe von jährlich 50 Euro.

Das sogenannte Recht auf Smart Meter, das erst seit Anfang Januar gilt, wird zudem deutlich eingeschränkt: Netzbetreiber können Einbauwünsche von Verbrauchern einfacher als bisher zurückstellen. Obendrein steigt der Preis für den Smart-Meter-Einbau auf Kundenwunsch von einmalig 30 Euro auf 100 Euro. Die jährlichen Kosten steigen von 20 auf 30 Euro.

Kritik kommt vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv): "Den privaten Haushalten wird nicht nur der Zugang zu dynamischen Stromtarifen erschwert, sondern in der Folge auch der Überblick über den eigenen Stromverbrauch", sagte Tom Jannek, Leiter Energie und Bauen beim vzbv, gegenüber c't. Nötig seien Maßnahmen, die Verbrauchern eine kostengünstige und sichere Teilhabe an der Energiewende ermöglichen.

Auch die Anbieter dynamischer Stromtarife kritisieren die höheren Preise für Nutzer. "Smart Meter auf Wunsch ermöglichen Privathaushalten, endlich von den immer häufigeren Hellbrisen zu profitieren, wenn Strompreise an der Börse extrem günstig oder sogar negativ sind", sagte Matthias Martensen, Mitgründer von Ostrom. "Die einmaligen Einbaukosten derart drastisch zu erhöhen sendet das falsche Signal an die Haushalte, die mit verschiebbaren Verbräuchen von der Energiewende proaktiv gestalten wollen und sie damit voranbringen." Die Bundesregierung begründet die höheren Smart-Meter-Preise mit einer "gerechten Verteilung der entstehenden Kosten".

Außerdem begrenzt das Gesetz die Einspeiseleistung neuer PV-Anlagen ohne Smart Meter auf 60 Prozent. "Da inzwischen nahezu alle neu installierten Solaranlagen mit einem intelligent betriebenen Speicher betrieben werden, dürften Betreiber:innen dadurch in der Regel keine nennenswerten Nachteile entstehen", erklärte der Bundesverband Solarwirtschaft. Ohne Speicher lägen die Rentabilitätseinbußen im schlimmsten Fall (bei Süd-Ausrichtung) bei neun Prozent. Balkonkraftwerke sind von der Regel nicht betroffen.

Private PV-Speicher können gemäß des neuen Gesetzes künftig auch zum Zwischenspeichern von Netzstrom genutzt werden. "Das ermöglicht eine flexible Nutzung der Speicher nicht nur für den Eigenverbrauch, sondern auch für den Stromhandel und Systemdienstleistungen", erklärt der Bundesverband Solarwirtschaft.

Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sagte zur Verabschiedung des Gesetzes, das Parlament zeige in wichtigen Punkten Handlungsfähigkeit. Es gehe darum, dringliche Probleme zu lösen. Generell aber müssten in der nächsten Legislaturperiode grundlegende neue energiepolitische Weichenstellungen erfolgen.

(cwo)