BR-Rundfunkrat schließt Prüfung des Angebots "DasErste.de" ab

Das für die Überprüfung des Internet-Auftritts der ARD zuständige Kontrollgremium des Bayerischen Rundfunks kommt zu dem Schluss, dass das Konzept von "DasErste.de" vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt ist und den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrags entspricht – wenn bestimmte Maßgaben beachtet werden.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) hat seine Prüfung des Online-Angebots "DasErste.de" im Rahmen des sogenannten Drei-Stufen-Test abgeschlossen. Im Zuge des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags waren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland verpflichtet worden, bis zum 31. August 2010 eigene Online-Angebote daraufhin zu prüfen, ob diese Angebote "den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen", in welchem Umfang die Angebote "in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen", und "welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist". Der BR-Rundfunkrat ist in diesem Zusammenhang nicht nur für das Online-Angebot des Bayerischen Rundfunks (br-online.de) zuständig, sondern auch für das ARD-Internetangebot "DasErste.de", weil München Sitz des Programmdirektors der ARD ist.

Das vom federführenden BR-Intendanten vorgelegte Telemedienkonzept sei vom öffentlich-rechtlichen Auftrag zwar gedeckt und erfülle die Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrags, dies aber nur, wenn bestimmte Maßgaben beachtet würden, heißt es einer am Montag veröffentlichten Mitteilung des BR-Rundfunkrats. So müsse etwa das beantragte Verweildauerkonzept mit Blick auf fiktionale Angebote geändert werden, insbesondere bei sogenannten Serien der leichten Unterhaltung. Stünden diese zu lange online auf "DasErste.de", werde der vergleichsweise junge Markt der Video-on- Demand-Angebote negativ beeinflusst. Zudem fordert der Rundfunkrat die Festschreibung klarer Rahmenbedingungen für den Internet-Auftritt des Ersten auf fremden Internetplattformen oder in sozialen Netzwerken und eine stetige Information über Kostenüberschreitungen des Telemedienangebots. Das Gremium könne so bei gravierenden Veränderungen einen neuen Drei-Stufen-Test anstoßen.

Die Entscheidung des BR-Rundfunkrates werde nun mitsamt der Verfahrensunterlagen an die Rechtsaufsicht übergeben, heißt es weiter. Parallel dazu müsse der Intendant das Telemedienkonzept für "DasErste.de" entsprechend den Vorgaben des Rundfunkrats überarbeiten. Laut Gesetz muss das Online-Angebot des Ersten Deutschen Fernsehens spätestens bis zum 1. September 2010 dem genehmigten Telemedienkonzept entsprechen. Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) hat unterdessen ebenfalls am Montag die Telemedienkonzepte der Dreiländeranstalt genehmigt. Das gilt für die Internetangebote kika.de, Ki.Ka-Text, MDR Online, MDR Text sowie für das Internet-Hörfunkprogramm FIGARINO. Insbesondere Verleger werfen den öffentlich-rechtlichen Sendern immer wieder vor, mit Hilfe von Gebührengeldern Geschäftsmodellen der Privatwirtschaft Konkurrenz machen zu wollen. Sie fordern deshalb, dass ARD und ZDF weniger aktiv im Web sein sollen. Die Sender haben bereits zahlreiche Inhalte aus ihren Online-Angeboten entfernt. (pmz)