Preiserhöhungen: Nutzer können Sammelklage gegen DAZN gratis beitreten
Eine Verbandsklage von Verbraucherschützern gegen DAZN ist im Klageregister eingetragen. Kunden können sich gratis anschließen.
(Bild: Csaba Peterdi/Shutterstock.com)
Der Sport-Streamingdienst DAZN ist in den vergangenen Jahren wiederholt teurer geworden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wittert unzulässige Preiserhöhungen für Bestandskunden. Er hat daher im April 2024 beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage gegen höhere Abo-Kosten eingereicht (Az. I-12 VKl 1/24). Dabei geht es um DAZNs Preiserhöhungen der Jahre 2021 und 2022, spätere Verteuerungen sind nicht erfasst. Am Donnerstag hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Verbandsklage im einschlägigen Klageregister auf seiner Webseite eingetragen.
Das eröffnet Verbrauchern und kleinen Unternehmen die gebührenfreie Möglichkeit, ihre Ansprüche, sofern diese Gegenstand der Klage sind, mit einem Eintrag in das Verzeichnis anzumelden. Auch Prozesskostenrisiken bestehen für Betroffene, die sich der Klage anschließen, nicht. Im Erfolgsfall könnten die Teilnehmer zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.
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Der vzbv empfiehlt, vorab einen "Klage-Check" durchzuführen. Mit dem Online-Werkzeug lasse sich mit wenigen Schritten klären, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.
Benachteiligend, intransparent, unwirksam?
Die Preiserhöhungsklauseln, die DAZN in laufende Verträge ohne Zustimmung der Nutzer eingefügt habe, "sind unserer Auffassung nach unangemessen, benachteiligend und intransparent", erklärte Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik im vzbv. "Deshalb sind sie unwirksam." Der Preis sei zunächst mit Wirkung ab August 2021 von 11,99 auf 14,99 Euro pro Monat gestiegen. Ein Jahr später habe DAZN den Preis auf 29,99 Euro bei monatlicher Zahlung verdoppelt.
Rückenwind für die Sammelklage fühlt der vzbv durch einen einschlägigen juristischen Erfolg: In einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklageverfahren des Verbands sah das Oberlandesgericht (OLG) München die Preisanpassungsklausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN, wie sie im Februar 2022 im Internet abrufbar waren, als unwirksam an und untersagte deren Nutzung (Az.:39 U 2482/23e). Die Klausel sei zu unbestimmt. Verbraucher könnten dadurch gehindert werden, die Berechtigung von Preiserhöhungen zu überprüfen. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Zwar hat das OLG keine Revision zugelassen, doch hat sich DAZN dagegen beim Bundesgerichtshof beschwert (I ZR 211/24). Der Streaming-Anbieter äußert sich bislang nicht zu den laufenden Verfahren.
(ds)