Mondpreise für Smart Meter: Tibber und Rabot Energy mahnen Netzbetreiber ab
Netzbetreiber verlangen bis zu 973 Euro für ein optionales Smart Meter, dabei gelten 30 Euro als Richtwert. Zwei Stromanbieter gehen nun juristisch dagegen vor.
(Bild: Theben)
Nach dem Bundesverband der Verbraucherzentralen gehen nun auch die Stromanbieter Tibber und Rabot Energy gegen Messstellenbetreiber vor, die hohe Preise für den optionalen Einbau eines Smart Meter auf Kundenwunsch verlangen. Tibber hat die Bayernwerk Netz GmbH abgemahnt, die bis zu 889 Euro als Preis für den Einbau auf Wunsch nennt. Rabot Energy hat die LEW Verteilnetz GmbH abgemahnt, die in einem Fall 825,53 Euro für eine vorzeitige Smart-Meter-Installation verlangt habe. Das teilten Tibber und Rabot am Montag mit.
Videos by heise
Viele Messstellenbetreiber hätten bewusst "unverhältnismäßig hohe Preise für den Einbau eines Smart Meter auf Kundenwunsch aufgerufen und damit den Rollout absichtlich ausgebremst", sagte Tibbers Deutschlandchef Merlin Lauenburg. Jan Rabe, CEO von Rabot Energy, kommentierte: "Diese überzogenen Preise verhindern den Zugang zu smarten und dynamischen Stromtarifen und stehen im Widerspruch zum Ziel einer bezahlbaren, digitalen Energiewende."
Hintergrund des Streits sind die im Messstellenbetriebsgesetz formulierten Regeln für das sogenannte Recht auf Smart Meter. Seit Anfang des Jahres haben Verbraucher erstmals das Recht, von ihrem örtlich zuständigen Messstellenbetreiber den Einbau eines vernetzten Stromzählers zu verlangen. Laut Gesetz dürfen die Betreiber dafür ein angemessenes Entgelt verlangen. Die Angemessenheit wird aktuell "vermutet", wenn sie 30 Euro nicht übersteigt, künftig soll dieser Betrag laut einem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf bei 100 Euro liegen.
Die LEW Verteilnetz GmbH teilte auf Anfrage mit, dass man die von der Rabot Charge GmbH geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben und die Vorwürfe zurückgewiesen habe. Messstellenbetreiber könnten ein angemessenes Entgelt für den optionalen Einbau erheben. "Es bildet die tatsächlichen Kosten für die anzubietende Dienstleistung angemessen ab." Sobald die Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes in Kraft getreten sei, werde man die Höhe der Einmalentgelte überprüfen und anpassen, sagte ein LEW-Sprecher.
Bayernwerk Netz betonte in einer Stellungnahme, dass die Kosten für das intelligente Messsystem auf Kundenwunsch einer "marktgerechten Kalkulation" unterlägen. Das angemessene Entgelt könne über die im Gesetz genannten Beträge hinausgehen. Diese seien "nicht bindend und aus heutiger Sicht zu niedrig".
Auch Verbraucherschützer gehen gegen Mondpreise vor
Viele Messstellenbetreiber verlangen aktuell ein Vielfaches der im Gesetz erwähnten 30 Euro. Bei der Westnetz sind es je nach Stromverbrauch bis zu 973 Euro, bei der Mitteldeutschen Netzgesellschaft bis zu 883 Euro, bei der Schleswig-Holstein Netz bis zu 927 Euro. Viele andere Netzbetreiber verlangen aber nur 30 Euro, etwa Enercity aus Hannover oder die Stadtwerke München.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat ebenfalls auf die hohen Einbaupreise reagiert. Man habe "mehrere Unterlassungsverfahren gegen Messstellenbetreiber eingeleitet, die sich mit der Angemessenheit der geforderten Entgelte aus den jeweils bereitgestellten Preisblättern befassen", sagte ein vzbv-Sprecher gegenüber c't.
Update, 11.2., 14:30: Stellungnahme von Bayernwerk Netz eingefügt. (cwo)