Teles klagt wegen Patentverletzung [Update]

Patente als Innovationstreiber? Teles zerrt nach und nach immer mehr Gateway-Hersteller und Voice-over-IP-Anbieter vor den Kadi.

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Nach dem US-amerikanischen Unternehmen Quintum Ende Juni sehen sich nach und nach immer mehr Hersteller und Anbieter von telefoniefähigen Breitband-Gateways einer Klage der Berliner Teles AG ausgesetzt. Teles beanstandet, dass unter anderem die Hersteller AVM und Cisco in ihren Produkten das IntraStar-Patent verletzen. Als Vertreiber von AVM-Produkten hat Teles schließlich auch die Internet-Provider 1&1 und Freenet vor den Kadi zitiert.

Im Kern soll das IntraStar-Patent ein Verfahren schützen, mit der ein Gerät ohne Unterbrechung der Verbindung zwischen paketvermittelter und leitungsvermittelter Übertragung wechseln kann. Darunter könnte auch ein Gerät fallen, das ein Gespräch bei Abriss einer Voice-over-IP-Sitzung auf das herkömmliche Telefonnetz zurückschaltet. Denn unter einer leitungsvermittelten Übertragung versteht das Patent nicht nur physisch geschaltete Leitungen wie im alten analogen Telefonnetz, sondern auch synchrone Telekommunikationsnetze wie ISDN. Unter Paketvermittlung fällt demgegenüber beispielsweise die IP-Übertragung im Internet.

Urban Bastert, Sprecher der am 21. Juli beklagten AVM GmbH, bleibt gelassen: "AVM-Produkte wie die FRITZ!Box Fon gehören nicht dazu, weil bei diesen während einer Verbindung kein Wechsel zwischen Paketvermittlung und Leitungsvermittlung durchgeführt wird. Wir sehen darin auch keinen Vorteil und haben deshalb auch nicht vor, so etwas einzusetzen. In der Klage wird jetzt versucht, den Aufbau einer zweiten, unabhängigen Verbindung als Wechsel innerhalb einer Verbindung darzustellen. Wie man zu solch einer Sichtweise kommen kann, ist nicht nachvollziehbar. Der ganze Vorwurf ist aus unserer Sicht abstrus." Cisco gibt zu der Angelegenheit keinen Kommentar ab.

Die Klageschriften zielen indes zunächst auf außergerichtliche Einigung. Bei allen Klagen beantragt die Teles vertretende Kanzlei Preu Bohlig & Partner die Anberaumung eines Gütetermins. Sollte der scheitern, sind Unterlassung und Schadenersatz beantragt. Bemerkenswert ist der vom Klageführer gewählte Zeitrahmen und die Motivation: Just zu Ende Juli veröffentlicht Teles seine Quartalszahlen, eine Ad-hoc-Mitteilung steht bereits online, die ausführliche Fassung soll am Montag folgen. In seinem Investorforum führt Teles an, "erst die IntraStar-Technik" könne der Internet-Telefonie "auf dem Massenmarkt breite Popularität verschaffen". (ea)