Wie die EU ihr Recht anpasst, um US-Clouds nutzbar zu halten

Daten sind in US-Clouds nicht vor Behörden- und Providerzugriff geschützt. Doch die EU erklärt Transfers mit juristischen Verrenkungen für DSGVO-konform.

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(Bild: heise online)

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So hatte sich Michael McGrath seinen Start sicher nicht vorgestellt: Gerade mal drei Monate im Amt, musste der Ire als EU-Kommissar für Demokratie, Justiz und Verbraucherschutz inmitten der transatlantischen Krise in die Höhle des Löwen reisen. Er traf sich in Washington, D.C. mit US-Tech-Lobbyisten, darunter diejenigen von Meta, Apple und Amazon. Viel sei es um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegangen, ließ er durchblicken. Es dürften keine angenehmen Gespräche gewesen sein.

Am 14. März kam McGrath außerdem mit Beth Williams zusammen, „einem Mitglied“ des Privacy and Civil Liberties Oversight Board, schrieb er auf X. Man habe das "volle Engagement für die Umsetzung des EU-US-Datenschutzrahmens" erörtert. Dieses Statement geriet unfreiwillig komisch, denn was McGrath seinen Followern vorenthielt, ist, dass Williams derzeit als einziges Mitglied des Boards fungiert. Alle anderen hatte US-Präsident Donald Trump bereits Ende Januar fristlos gefeuert, weil sie der demokratischen Partei angehören.

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Das angeblich unabhängige Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB) ist damit momentan (zum Redaktionsschluss am 18. März 2025) nicht handlungs- und beschlussfähig. Genau das verunsichert viele europäische Unternehmen sehr, die Daten in US-Clouds speichern und verarbeiten. Ihnen könnte Trump mit seinem Handeln schon sehr bald die Rechtsgrundlage für ihre Datentransfers entziehen.

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