Apple-Provision auf Web-Käufe: Trotz interner Bedenken durchgewunken

27 Prozent Provision auf Einkäufe im Web zu verlangen, erschien auch dem App-Store-Chef gewagt. Umgesetzt wurde es trotzdem auf oberster Apple-Ebene.

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Icons für Apple, Google und Fortnite auf einem iPhone

(Bild: Shutterstock/Koshiro K)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Auf juristischen und gesetzlichen Druck hin erlaubt Apple es App-Anbietern und Entwicklern inzwischen, für digitale Käufe in das Web zu verlinken. Für die anschließend per Browser getätigten Einkäufe verlangt der Konzern aber weiterhin eine Provision, die bis zu 27 Prozent reicht.

Diese Gebührenforderung sorgte angeblich auch bei Apple intern für Bedenken: Er habe sich anfangs gegen die Provision auf Web-Käufe ausgesprochen und sich gefragt, ob es Apple überhaupt erlaubt sei, eine derartige Provision zu veranschlagen, erläuterte App-Store-Chef Phil Schiller in einer Anhörung vor einem US-Gericht.

Zudem hätte ihm Sorgen bereitet, dass unter dem neuen Konstrukt nun Apple diese Gebühren bei Entwicklern aktiv eintreiben muss – statt die Provision einfach einzubehalten. "Was passiert, wenn der Entwickler nicht zahlt und welches Prozedere kommt dann zum Einsatz?", erläuterte Schiller laut der Nachrichtenagentur AP. Der App Store werde so zu einem "Inkassounternehmen", zitiert Techcrunch aus der Aussage des Managers. Schiller fürchtete nach eigener Angabe zudem, dass der Schritt "schädlich" für das Verhältnis zwischen Apple und Entwicklern sei.

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Trotz der vorgebrachten Bedenken hat sich Apple letztlich zur Einführung einer solchen Provision auf Web-Käufe entschieden – und das nicht nur in den USA, sondern auch in der EU. Dies sei auf höchster Ebene durch ein Komitee entschieden worden, in dem neben Schiller auch Apple-Chef Tim Cook und der vormalige CFO Luca Maestri saßen – neben den Hausjuristen. Cook hat sich der Anhörung zufolge außerdem für den prominenten Warndialog eingesetzt, der jedes Mal erscheint, wenn Nutzer einen solchen Link in einer iOS-App anklicken.

Die Anhörung erfolgte im Rahmen der großen Kartellklage, die der Spieleriese Epic Games vor fünf Jahren gegen Apple eingereicht hatte (Epic Games vs. Apple, Aktenzeichen 4:20-cv-05640, United States District Court, Northern District Of California, Oakland Division). Apple gewann das Verfahren in praktisch allen Punkten – ganz im Unterschied zu Google, dessen Play Store eine Jury nach einer ähnlich gestalteten Epic-Klage als illegales Monopol einstufte.

Eine Verfügung zwang Apple allerdings im Anschluss, Apps in den USA zu erlauben, Nutzer auf Einkaufsmöglichkeiten im Web hinzuweisen und einen entsprechenden Link zu setzen. Auch in der EU und ersten anderen Regionen musste Apple entsprechende Optionen einführen. Ursprünglich war es iPhone-Apps strikt verboten, solche Einkaufslinks zu setzen. Alle In-App-Käufe müssen über Apples Kaufschnittstelle abgewickelt werden, dabei behält das Unternehmen automatisch bis zu 30 Prozent Provision ein und macht allein damit alljährlich Milliardenumsätze.

(lbe)