EU-Datenschützer für mehr Transparenz bei Online-Werbung mit Cookies

Laut einer Stellungnahme der "Artikel-29-Arbeitsgruppe" der europäischen Datenschutzbeauftragten müssen Werbenetzwerke Mechanismen zur klaren Einwilligung der Nutzer in die Aufzeichnung ihres Surfverhaltens erarbeiten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 14 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

EU-Datenschützer treten dafür ein, Netzbürger besser über Datensammlungen durch Online-Werbenetzwerke und Web-Analysedienste aufzuklären. Laut einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme (PDF-Datei) der "Artikel-29-Arbeitsgruppe" der europäischen Datenschutzbeauftragten müssen Anbieter von "interessensbezogener" Online-Reklame Mechanismen zur klaren Einwilligung der Nutzer in die Aufzeichnung ihres Surfverhaltens erarbeiten. Dies beziehe sich vor allem auf Cookies und vergleichbare Techniken, mit denen auf dem Rechner eines Datenreisenden gespeicherte Informationen zugegriffen werden kann. Es reiche nicht aus, darauf hinzuweisen, dass die Annahme von Cookies über die allgemeinen Browser-Voreinstellungen verweigert werden könne.

Hintergrund der Mitteilung ist die Novellierung der EU-Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation im Rahmen des Telecom-Pakets, das Ende vergangenen Jahres verabschiedet wurde. Demnach dürfe auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur zugegriffen oder sie dürften nur gespeichert werden, wenn der Betroffene umfassend klar informiert wurde und eingewilligt habe.

Wenn der Nutzer ein Cookie ausdrücklich annehme, folge daraus das Auslesen der damit verknüpften Daten. Die EU-Datenschützer fordern aber von den Betreibern von Online-Werbenetzen, die Einwilligung zeitlich eingrenzen, einfache Widerrufsmöglichkeiten vorzusehen und mit "sichtbaren Hilfsmitteln" aufzuklären, welche Nutzerspuren aufgezeichnet werden. Bei der verhaltensbezogenen Werbung gehe es darum, "sehr detaillierte Nutzerprofile" zu erstellen, das müsse transparent gemacht werden. Eine spezielle Software zur Umsetzung der "E-Privacy-Direktive" schlagen die Datenschützer nicht vor. Vielmehr zeigen sie sich in diesem Bereich offen für einen Dialog mit Industrievertretern. (anw)