IT-Branchenverband stemmt sich gegen Leistungsschutzrecht

Mit scharfen Tönen protestiert der Bitkom in einer Stellungnahme gegen Forderungen der Verlagsbranche zur Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet.

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Mit ungewöhnlich scharfen Tönen protestiert der Verband Bitkom gegen die Forderungen der Verlagsbranche zur Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet. Die bekannt gewordenen Überlegungen dienten "im Ergebnis dem alleinigen Ziel, ein konkretes Geschäftsmodell vor technologischen oder gesellschaftlichen Änderungen zu schützen", heißt es in einer heise online vorliegenden Stellungnahme der Lobbyvereinigung. "Dies führt aber zu einer Senkung der Anreize zur Entwicklung marktgerechter neuer Geschäftsmodelle und erschwert branchenübergreifende Kooperationsmodelle. Zudem würden die Erfolgschancen bereits bestehender Paid-Content-Modelle untergraben. Die Vorarbeiten für einen Gesetzesentwurf würden "eine Vielzahl von juristisch kaum lösbaren Fragen aufwerfen", etwa zur Bestimmung und Abgrenzung eines "Presseerzeugnisses".

Die schwarz-gelbe Koalition strebt laut ihrer Koalitionsvereinbarung ein Leistungsschutzrecht "zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet" an. Am Montag soll das Vorhaben bei einer nicht-öffentlichen Anhörung von Verbänden im Bundesjustizministerium erörtert werden. Der Bitkom lässt kein gutes Haar an den Eckpunkten der Presseverleger: Die von ihnen angestrebten Änderungen "gehen weit über ein Leistungsschutzrecht nach dem Vorbild des Tonträgerproduzentenrechts oder des Datenbankherstellerrechts hinaus", heißt es in dem Papier, das von der Bertelsmann AG nicht mitgetragen wird. Schon die Etikettierung der Initiative sei daher "irreführend". Tatsächlich würden die geplanten Befugnisse in eine staatlich organisierte Umverteilung zugunsten großer Verlage münden.

Der Bitkom stößt sich vor allem an dem Vorstoß der Verleger, "gewerblichen Nutzern" auf Basis des angestrebten Rechts Lizenzvereinbarungen anbieten zu wollen. Der Plan, digitale Teilvervielfältigungen im Arbeitsspeicher, die lediglich der Darstellung auf dem Bildschirm dienten, einer Vergütungspflicht zu unterwerfen, bedeute nichts anderes als eine Zwangsabgabe auf den bloßen Werkgenuss. Ein solcher Obolus sei "sachlich nicht gerechtfertigt". Er würde einen "massiven Systembruch im Urheberrecht zugunsten einer einzelnen Branche bedeuten". Der Begriff des "gewerblichen Gebrauchs" sei bewusst so vage gehalten, dass jeder Leser, der nicht vollständig privat frei verfügbare Verlagsinhalte nutze, abgabepflichtig wäre. Die angestrebte Vergütungspflicht ähnele in ihrer Wirkung der Rundfunkgebühr, die aber eine gänzlich andere verfassungsrechtliche Legitimation habe.

Das Verbotsrecht für die Nutzung von textlichen Kleinstbestandteilen im Sinne von "Snippets" in der Darstellung von Suchmaschinenergebnissen hätte nach Befürchtung des Verbands "grundlegende Auswirkungen auf die Informationsfreiheit und würde den urheberrechtlichen Textschutz in die Nähe eines reinen Informationsschutzes rücken, was einem Paradigmenwechsel im Urheberrecht gleichkäme". Die Forderungen würden überdies eine "maßlose Doppelvergütung" nach sich ziehen. Denn parallel zu den Pauschalabgaben sämtlicher Unternehmen für die gewerbliche PC-Nutzung bezögen Verlage weiterhin 25 Prozent der Einnahmen der VG Wort aus der Geräteabgabe für den PC. Insgesamt seien die gewünschten Änderungen nur angesichts einer bestehenden Rechtsschutzlücke oder "belegbaren Marktversagens" berechtigt. Beides liege nicht vor. (pmz)