Kartellwächter in Frankreich wollen iOS-Trackingschutz abdrehen lassen

Die iOS-Tracking-Transparenz erlaubt, die Verfolgung über Apps hinweg zu stoppen. Nach dem Bundeskartellamt kritisieren das nun auch Pariser Wettbewerbshüter.

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Apple-Logo vor einer Zeitung (Illustration)

Apple könnte in Frankreich seinen iOS-Trackingschutz abschalten müssen.

(Bild: Generiert mit Midjourney durch Mac & i)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nach dem Bundeskartellamt in Bonn will nun auch die Autorité de la concurrence in Paris, die nationale Wettbewerbsbehörde Frankreichs, gegen Apples App-Trackingschutz vorgehen. Zuvor hatten sich Werbegruppen bei der Behörde beschwert, weil es ihnen Apple seit 2021 erschwert, Nutzer über iOS-Anwendungen hinweg zu verfolgen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters schreibt, wird Apple wohl eine Strafe in Frankreich zahlen müssen. Das sollen informierte Kreise behaupten.

Der Grund: Die Pariser Wettbewerbshüter fürchteten bereits bei einer ersten Bewertung vor zwei Jahren, dass Apple mit der sogenannten App Tracking Transparency (ATT) seine "dominante Position missbraucht", in dem "diskriminierende, ungegenständliche und intransparente Bedingungen für die Verwendung von Nutzerdaten zu Werbezwecken" implementiert worden seien.

Es ist unklar, wie hoch die mögliche Strafe ausfallen könnte. Das französische Wettbewerbsrecht ist allerdings ein scharfes Schwert, das theoretisch bis zu 10 Prozent des globalen Jahresumsatzes einziehen darf. Die Entscheidung wurde bereits erwartet, doch nun zeigt sich eine weitergehende Neigung der Wettbewerbshüter, eine Strafe noch im Frühjahr festzusetzen. Einen Kommentar wollte die Autorité de la concurrence dazu aber zunächst nicht abgeben.

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Apple könnte – neben der Strafe – auch dazu verpflichtet werden, ATT in Frankreich einzustellen. Es wäre dann das erste wirklich umgesetzte Wettbewerbsverbot gegen die Technologie. Apple selbst betont stets, man bevorzuge seine eigenen Werbedienste nicht und lege dafür eine höhere Privatsphärenschutzmesslatte an als bei seinen Entwicklern. Französische Datenschützer hätten ATT zudem gelobt. Die Wettbewerbshüter teilen die Ansicht offenbar nicht und sehen die Situation ähnlich wie vier Beschwerdeführer: Insgesamt vier Industrie-Lobby-Organisationen aus der Werbewirtschaft hatten bereits 2020 ein Wettbewerbsverfahren gegen Apple angeregt.

In Deutschland läuft eine ähnliche Untersuchung wegen ATT, hier jedoch durch das Bundeskartellamt. Hauptgrund der Bonner Bedenken ist, dass die "engen Anforderungen" des ATT-Systems nur für andere App-Anbieter, aber nicht für Apple selbst gelten.

"Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Verstoß gegen die besonderen Missbrauchsvorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Absatz 2 GWG [Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen]) sowie gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des Artikel 102 AEUV [Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union] liegen", so die Behörde. Auch in diesem Fall teilte Apple mit, man lege an sich selbst höhere Anforderungen an als an Third-Party-Entwickler. Das tue Apple, "indem es den Nutzern die Möglichkeit gibt, zu entscheiden, ob sie personalisierte Werbung überhaupt wünschen".

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(bsc)