Schlappe für Alexander Falk vor dem Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag der Revision im Strafverfahren gegen den Verlagserben und früheren Internet-Unternehmer Alexander Falk teilweise stattgegeben – allerdings nicht zugunsten Falks.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag der Revision im Strafverfahren gegen den Verlagserben und früheren Internet-Unternehmer Alexander Falk teilweise stattgegeben – allerdings nicht zugunsten Falks. Der 1. Strafsenat des BGH folgte vielmehr einem Antrag der Staatsanwaltschaft, die gefordert hatte, dass das Geld aus dem betrügerischen Verkauf von Firmenanteilen der Ision AG im Jahr 2000 an die britische Energis plc durch den Staat abgeschöpft werden müsse.

Falk war vom Landgericht Hamburg im Jahr 2008 zu vier Jahren Haft verurteilt wurden, weil er und vier ebenfalls verurteilte Ex-Manager seiner Firmen im Vorfeld des Geschäfts mit Energis die Umsatz- und Ertragszahlen von Ision durch Verbuchung von Scheinrechnungen gezielt manipuliert haben sollen, um den späteren Käufer der Geschäftsanteile über die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu täuschen.

Für den Verkauf von 75 Prozent der Anteile an der Ision AG vereinbarte Falks Distefora Holding AG damals mit Energis einen Preis von 762 Millionen Euro, davon rund 210 Millionen Euro in bar. Nach dem BGH-Urteil muss das Landgericht nun erneut prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Schadensersatzansprüche der geschädigten Energis einer Verfallsanordnung zugunsten des Staates entgegenstehen.

Über Falks Revisionsantrag, der auf Verfahrens- und Sachrügen basiert und einen Freispruch zum Ziel hat, will der 1. Strafsenat des BGH im sogenannten Beschlussverfahren (also ohne weitere Hauptverhandlung) entscheiden. Sollten die Richter das Urteil des Landgerichts in diesem Punkt bestätigen, droht Falk, der wegen der Sache bereits fast zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte, ein neuerlicher Gefängnisaufenthalt. (pmz)