In der EU: Apple muss weitere Funktionen mit iOS 19 und iOS 20 öffnen

Die EU-Kommission diktiert jetzt haarklein, wie iOS 19 und iOS 20 mit der Hardware anderer Hersteller zusammenspielen müssen. Apple warnt vor den Auswirkungen.

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iPhone mit Apps auf dem Homescreen

(Bild: Sebastian Trepesch)

Lesezeit: 3 Min.
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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Smartwatches, GPS-Uhren, Kopfhörer und Mixed-Reality-Headsets: Solche Hardware müssen iPhones künftig besser unterstützen, auch wenn auf diesen Geräten kein Apple-Logo prangt. Apple muss dafür nach neuen Vorgaben der EU-Kommission spezifische Schnittstellen in iOS 19 und iOS 20 schaffen. Funktionen, die bislang Apples hauseigenen Geräte wie Watches, AirPods und Vision Pros vorbehalten bleiben, stehen dadurch erstmals auch anderen Unternehmen offen. Das diktieren die neuen Interoperabilitätsvorgaben, die die EU-Kommission am Mittwoch spezifisch für Apple erlassen hat.

Der Zeitplan ist teils sportlich: Viele Schnittstellen rund um Interaktivität, Datenübertragung und Geräteeinrichtung muss Apple bereits in iOS 19 umsetzen – teils bis zum Ende des laufenden Jahres. Konkret geht es darum, dass etwa andere Smartwatches die auf dem iPhone eingehenden Mitteilungen erhalten und diese beantworten können.

Zudem sollen die Begleit-Apps anderer Hersteller auf dem iPhone länger im Hintergrund laufen dürfen, um etwa aktuelle Daten abzufragen und auf das Accessoire zu übertragen. Obendrein muss Apple WLAN-Direktverbindungen ermöglichen, ebenso wie eine komfortable Übertragung von WLAN-Passwörtern. Auch die Einrichtung solcher "Fremd"-Accessoires soll ähnlich komfortabel werden, wie Nutzer es von Apple-Geräten gewohnt sind.

Im Bereich Media-Casting – dem Streaming von Inhalten von einem Gerät auf ein anderes – muss Apple auf iPhones für eine bessere Interoperabilität sorgen, ebenso wie beim Austausch von Zahlungsinformationen per NFC. Das von AirPods vertraute bequeme Audio-Switching zwischen Geräten steht damit künftig offensichtlich auch anderen Kopfhörerherstellern offen.

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Für all das muss Apple gut dokumentierte Frameworks und Schnittstellen schaffen – und das wohlgemerkt unentgeltlich. Erst damit erfüllt Apple seine weitreichenden Interoperabilitätspflichten, die der Digital Markets Act (DMA) Gatekeepern in der EU auferlegt, wie die EU-Kommission betonte. Um mögliche Verstöße gegen den DMA geht es in solchen Spezifikationsverfahren nicht, entsprechend wird auch keine Strafzahlung verhängt. Die Protokolle AirDrop und AirPlay, die die EU ursprünglich mit im Fadenkreuz hatte, wird Apple nicht öffnen müssen. Bei den für andere Hersteller inzwischen möglichen Interoperabilitätsanfragen soll Apple künftig aber für mehr Transparenz sorgen.

Apple warnte am Mittwoch erneut mit Nachdruck vor der erzwungenen Interoperabilität. Sie führe zu neuen Sicherheits- und Datenschutzproblemen. Eine App könne darüber etwa alle auf dem iPhone eingehenden Mitteilungen einsehen und zweckentfremden, führte das Unternehmen als Beispiel. Allerdings müssen Nutzer einer App erst die Erlaubnis erteilen, bevor diese die Mitteilungen anderer Apps sehen kann.

"Die heutigen Entscheidungen binden uns in Bürokratie und verlangsamen die Innovationskraft von Apple für Nutzer:innen in Europa. Sie zwingen uns, neue Funktionen kostenlos an Unternehmen weiterzugeben, die sich nicht an dieselben Regeln halten müssen. Das ist schlecht für unsere Produkte und für unsere europäischen Nutzer:innen", betonte Apple in einer Stellungnahme – man werde aber weiter mit der Kommission zusammenarbeiten. Das mache es für Apple zudem schwerer, neue Produkte und Funktionen in Europa einzuführen.

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(lbe)