KI-Inhalte müssen in China ab September gekennzeichnet werden
China führt ab September neue Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte ein. Auch App-Store-Betreiber werden in die Pflicht genommen.
(Bild: Tatohra/Shutterstock.com)
Angesichts der technischen Fortschritte bei der Künstlichen Intelligenz führt China zum 1. September 2025 eine weitreichende Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten ein. Diese nimmt auch App-Store-Betreiber wie Apple und Google in die Pflicht. Die Zensurbehörde der Kommunistischen Partei will damit dem Missbrauch von KI und der Verbreitung von Falschinformationen Einhalt gebieten.
Die neue Kennzeichnungspflicht gilt für alle Medienarten wie Text, Audio, Bild und Video. KI-Erzeugnisse müssen laut einer FAQ der zuständigen Ministerien sowohl explizit als auch implizit als solche gekennzeichnet werden. Dies bedeutet, dass etwa bei einem Bild ein optischer Hinweis eingebaut werden muss, der dieses als KI-generiert ausweist. Gleichzeitig muss aber auch in den Metadaten eine entsprechende Markierung hinterlegt sein. Die Methoden müssen über die Nutzungsvereinbarungen der jeweiligen Dienste offengelegt werden.
App Stores in der Pflicht
Bereits jetzt gibt es in China Regelungen zum Umgang mit KI-Erzeugnissen. Die neuen Vorschriften sollen diese präzisieren. China ist nicht das einzige Land, das dem technologischen Fortschritt damit Rechnung trägt. Auch die Europäische Union hat mit dem AI Act einen rechtlichen Rahmen für den Umgang mit KI geschaffen.
China nimmt dabei auch Marktplätze für Apps in die Verantwortung. Diese müssten vor der Veröffentlichung prüfen, ob die jeweilige App KI-generierende Funktionen enthält und ob diese die vorgeschriebenen Kennzeichnung vornimmt.
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Übergangsfrist geplant
Unter bestimmten Voraussetzungen sieht die neue Vorschrift auch Ausnahmen von der Kennzeichnung vor. Zugleich ist es verboten, Kennzeichnungen zu löschen oder zu verbergen. Es steht aber auch unter Strafe, menschengemachte Inhalte fälschlich als KI-Erzeugnis zu kennzeichnen.
Unklar bleibt, welche Strafen im Falle eines Verstoßes drohen. Zunächst soll ab September eine sechsmonatige Übergangsfrist beginnen, damit Unternehmen ausreichend Zeit haben, die nötigen technischen Anpassungen vorzunehmen.
(mki)