Österreich: Weitere Verfassungsbeschwerde in Sachen E-Voting

2009 war bei der Wahl zur Studentenvertretung ÖH (Österreichische Hochschülerschaft) erstmals parallel zur Papierwahl auch E-Voting über das Internet möglich. Der damalige Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP, nunmehr EU-Kommissar) hatte dies gegen den Willen der ÖH eingeführt.

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Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss sich ein weiteres Mal mit dem Thema E-Voting befassen. Die grünnahe Studentenfraktion GRAS (Grüne und Alternative Studenten) hat sich beim VfGH über einen zurückweisenden Bescheid der Datenschutzkommission beschwert. Ziel ist eine Feststellung über die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der Stimmabgabe über das Internet bei öffentlichen Wahlen zu erreichen.

2009 war bei der Wahl zur Studentenvertretung ÖH (Österreichische Hochschülerschaft) erstmals parallel zur Papierwahl auch E-Voting über das Internet möglich. Der damalige Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP, nunmehr EU-Kommissar) hatte dies gegen den Willen der ÖH eingeführt. Nicht ganz ein Promille der Wahlberechtigten wählte online, die Gesamtwahlbeteiligung erreichte ein Rekordtief. Aufgrund zahlreicher Pannen beim Ablauf und grundsätzlicher Bedenken hinsichtlich mangelnden Wahlgeheimnisses laufen mehrere Wahlanfechtungen, über die noch nicht endgültig entschieden wurde. Zudem haben der RFS (Ring freiheitlicher Studenten) und die ÖH der Universität Wien den VfGH angerufen, um die rechtlichen Grundlagen des E-Voting als verfassungswidrig aufheben zu lassen. Die Beschwerde des RFS war inhaltlich mangelhaft und wurde daher zurückgewiesen. Jene der ÖH Uni Wien steht noch zur Entscheidung an.

Auf einem weiteren Weg versucht die GRAS das E-Voting zu Fall zu bringen: Eine GRAS-Aktivistin hatte sich bei der Datenschutzkommission (DSK) darüber beschwert, dass durch das E-Voting ihr Grundrecht auf Datenschutz verletzt werde. Nach Angaben der GRAS hat sich die DSK aber für unzuständig erklärt und den Fall zurückgewiesen. Außerdem habe die DSK argumentiert, dass die Wahl laut dem Vorsitzenden der Wahlkommission korrekt abgelaufen sei.

Gegen den zurückweisenden Bescheid der DSK wendet sich nun die Beschwerde der Aktivisten beim Verfassungsgerichtshof. Sie argumentiert (PDF-Datei), dass in ihr Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten eingegriffen worden sei, ohne dass eine entsprechende detaillierte gesetzliche Grundlage bestünde. Zudem sei E-Voting kein legitimer Zweck für die Verwendung personenbezogener Daten, da die verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätze dabei nicht eingehalten würden.

Die neue Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) möchte das E-Voting bei ÖH-Wahlen vorerst nicht wiederholen. Kürzlich verfügte sie die Einstellung des elektronischen Wählerverzeichnisses, welches für E-Voting notwendig ist und speziell dafür eingerichtet worden war. (jk)