BGH-Urteil: DSGVO schĂĽtzt bei Arzneimittelkauf im Netz
In Apotheken ist der Arzneimittelkauf vertraulich. Wer Medikamente im Internet kauft, muss der Verarbeitung seiner Daten zustimmen, entschied der BGH.
(Bild: miguelglxz/Shutterstock.com)
- Volker Briegleb
- mit Material der dpa
Wenn Apotheken rezeptfreie Produkte über Internetplattformen wie den Amazon Marketplace verkaufen, müssen Kundinnen und Kunden laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) der Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Ohne ausdrückliche Einwilligung verstoßen Anbieter gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wie der BGH in Karlsruhe entschied (Az. I ZR 222/19 u.a.).
Personenbezogene Angaben wie Name, Adresse und für die Individualisierung der Arzneimittel notwendige Informationen sind Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO. Diese seien besonders sensibel, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Das gelte auch für Arzneimittel, die zwar apothekenpflichtig sind, aber nicht von Ärzten verschrieben werden müssen. Der BGH orientierte sich dabei an einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2024.
In den zwei zugrundeliegenden Fällen stritten Apotheker seit Jahren vor Gerichten. Vor allem ging es um die Frage, ob ein Vertrieb der Medikamente über Internetplattformen gegen rechtliche Vorgaben verstößt. Schon das Oberlandesgericht Naumburg hatte Datenschutzverstöße geahndet. Doch die Revisionen der Beklagten gegen ihre Verurteilung, die monierten Datenschutzverstöße zu unterlassen, hatten am BGH nun keinen Erfolg.
Schutz fĂĽr Verbraucher
Richter Koch erklärte, die geforderte Einwilligung diene dem Schutz des Persönlichkeitsrechts der Verbraucher. "Die Verbraucher sollen frei darüber entscheiden können, ob und inwieweit sie ihre Daten preisgeben, um am Markt teilnehmen und Verträge abschließen zu können."
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Die Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer, Franziska Scharpf, betonte, der BGH habe mit der Entscheidung den Stellenwert des Datenschutzes in der Arzneimittelversorgung über Online-Plattformen unterstrichen. "Was in der Apotheke vor Ort selbstverständlich ist, wird im Online-Geschäft offenbar zuweilen infrage gestellt", erklärte sie. "Eine gute Arzneimittelversorgung basiert auf Vertrauen – dieses entsteht durch persönliche Beratung ebenso wie durch konsequenten Datenschutz."
Der Versandhandel spielt für die Branche eine relevante Rolle beim Geschäft mit apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Nach Zahlen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände machte er gemessen an Absatz und Umsatz seit 2020 – dem ersten Corona-Jahr – rund ein Fünftel aus. In den Jahren davor war er schrittweise gestiegen.
Vergleichsweise hoch ist der Anteil des Versandhandels in diesem Segment bei homöopathischen Präparaten. 2023 betrug er den Zahlen zufolge ein Drittel.
(vbr)