Galaxy Ring: Richter weist Samsung-Klage gegen Oura ab

Mit einer Klage gegen Oura wollte Samsung seinen Galaxy Ring absichern. Nun hat ein Richter die Klage abgewiesen.

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Galaxy Ring am Finger

(Bild: Samsung)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Samsungs Klage gegen den finnischen Hersteller von smarten Ringen Oura wurde abgewiesen. Die zuständige Richterin Araceli Martínez-Olguín von einem District Court in Kalifornien gab Ouras Antrag auf Klageabweisung statt, berichtet der Patentexperte Florian Müller auf IP Fray.

Laut IP Fray kann Samsung noch bis zum 25. April eine überarbeitete Beschwerde einreichen. Dafür könne sich Samsung entscheiden, um auf Zeit zu spielen, schreibt das Magazin. Denn Samsungs Ziel mit der Klage sei es vorrangig gewesen, einer möglichen Klage von Oura gegen Samsungs Galaxy Ring zuvorzukommen. Mit seiner Klage habe Samsung Zeit gewinnen und mit dem District Court in Kalifornien einen vorteilhaften Gerichtsschauplatz etablieren wollen.

Die Feststellungsklage gegen Oura hatte Samsung im vergangenen Sommer eingereicht. Das Gericht solle feststellen, dass Samsungs kommender Galaxy Ring keine Patente von Oura verletzt. Eine solche Feststellungsklage sei nötig, argumentierte Samsung in der Klageschrift, weil Oura eine lange Geschichte "willkürlicher Geltendmachung von Patentverletzungen gegen alle Wettbewerber auf dem Markt für smarte Ringe" habe.

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"Jedes Mal, wenn ein groĂźer Wettbewerber ein Produkt entwickelt oder auf den Markt gebracht hat, hat Oura eine Patentverletzungsklage gegen diesen Konkurrenten eingereicht", schreibt Samsung. Oura hat unter anderem die Firmen Ultrahuman, Circular und RingConn verklagt.

Richterin MartĂ­nez-OlguĂ­n weist diese Argumentation in ihrer UrteilsbegrĂĽndung allerdings zurĂĽck: Samsung habe keine ausreichenden Hinweise darauf angefĂĽhrt, dass Oura Handlungen zur Sicherung seiner Patente gegen Samsung anstrebt. Ein Streit zwischen den Parteien mĂĽsse handfest und konkret sein und dĂĽrfe nicht nur auf einer hypothetischen Situation basieren.

Um eine überarbeitete Beschwerde einzureichen, müsse Samsung Handlungen von Oura anführen, die vor der ursprünglichen Klage stattgefunden haben – möglicherweise in der Zwischenzeit getroffene Schritte seitens Oura sind für die Klage also nicht mehr zulässig.

In der Feststellungsklage von Samsung geht es konkret um fünf Patente, die tragbare Geräte beschreiben. Bei seinen Klagen habe sich Oura oft auf "gewöhnliche, allgemeine Merkmale" gestützt, die in praktisch allen intelligenten Ringen zu finden seien. So habe Oura in den Klagen gegen die Konkurrenten Ultrahuman, Circular und RingConn etwa argumentiert, ein Ring mit Elektronik, Sensoren und Batterie verletzte die Patente von Oura.

Auch wenn die Samsung-Klage nun abgewiesen wurde, dürfte der südkoreanische Hersteller mit der Situation nicht ganz unzufrieden sein. In einem möglichen Patentstreit mit Oura hat Samsung Zeit gewonnen. Der Galaxy Ring kam am 10. Juli auf den Markt.

(dahe)