Klageerfolg von Apple: Großbritanniens Heimlichtuerei hat ein Ende

Die britische Regierung verlangt von Apple eine Backdoor in der iCloud. Jetzt hat ein Richter in einem ersten Schritt die Geheimhaltung des Vorgangs kassiert.

vorlesen Druckansicht 18 Kommentare lesen
Apple-Logo auf einer Geräterückseite

(Bild: Sebastian Trepesch)

Lesezeit: 2 Min.
close notice

This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Jetzt ist es auch offiziell kein Geheimnis mehr, dass Großbritanniens Regierung Apple dazu verpflichten will, eine Backdoor in der iCloud einzubauen. Dies wurde Anfang Februar durch Medienberichte bekannt. Vor Gericht konnte der iPhone-Hersteller jetzt einen ersten Klageerfolg verzeichnen. Damit darf die Anordnung öffentlich angesprochen werden. Selbst das blieb Apple nach der Anwendung des Investigatory Powers Act (IPA) durch das britische Innenministerium zunächst verwehrt.

Das Investigatory Powers Tribunal stellte in seiner am Montag veröffentlichten Entscheidung allerdings jetzt klar: Die Veröffentlichung der bloßen Existenz der Klage, der Details oder der Identität der Parteien gefährdet nicht die nationale Sicherheit. Das Innenministerium wollte selbst die Tatsache, dass eine Anhörung stattfindet, zur Verschlusssache machen, wie aus dem Urteil des Gerichts hervorgeht.

Mit der Entscheidung ist Apple immer noch weit davon entfernt, die Anordnung an sich zu stoppen. Auch die weiteren Anhörungen bleiben vorerst Verschlusssache. Apple hatte als Reaktion auf die Anordnung in Großbritannien die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für die iCloud abgeschaltet. Damit konnte sich das Unternehmen der Pflicht entziehen, eine Backdoor einbauen zu müssen, die Nutzer weltweit betroffen hätte. Hiergegen hatte auch die US-Regierung lautstark Protest eingelegt.

Videos by heise

Für Apple und Bürgerrechtler ist das Urteil immerhin ein erster Hoffnungsschimmer für die noch kommenden weiteren Auseinandersetzungen vor Gericht. Dabei wird es unter anderem um die Befugnisse des Innenministeriums gehen, die sogenannten "Technical Capability Notices" anzuordnen. Das Sicherheits- und Spionagegesetz Großbritanniens macht solche Geheimanweisungen möglich. Die Regierung kann damit von Tech-Unternehmen verlangen, verschlüsselte Inhalte von Backups und weiteren Daten aller Nutzer weltweit auf Verlangen der Behörden im Vereinigten Königreich auszuleiten.

Apple hatte bereits ein Jahr vor der jetzigen Anordnung von einer "beispiellosen Grenzüberschreitung" durch die Londoner Regierung gewarnt. Das Gesetz wird von Kritikern als Geheimangriff auf den Datenschutz angesehen. Fragwürdig sei vor allem, dass es ein Vorgehen im Verborgenen ermögliche – angeblich im Interesse der nationalen Sicherheit, aber mutmaßlich in dem Interesse, sich als Regierung einer öffentlichen Diskussion nicht stellen zu müssen.

Gegen die Anordnungen kann zunächst auch nur im Geheimen Einspruch erhoben werden, was Apple jetzt erfolgreich gemacht hat. Das Berufungsverfahren hatte allerdings keinerlei aufschiebende Wirkung.

(mki)